Rheinpfalz Bewährung für Facebook-Hetzer

„Wo ist der weiße Hai, wenn man ihn braucht?“ Wegen dieser Frage, veröffentlicht über dem Foto eines überfüllten Flüchtlingsbootes im sozialen Netzwerk Facebook, hat das Amtsgericht Landau einen 42-Jährigen aus dem Landkreis SÜW wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe und Geldbuße verurteilt. Es ist nicht sein erstes Vergehen.

Der verheiratete Vater von vier Kindern habe sich im September 2015 während einer Diskussion mit einem anderen Facebook-Nutzer über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zu der Veröffentlichung hinreißen lassen, erklärte er beim Prozess vor dem Amtsgericht. Daneben hatte er ein Foto von sich im Swimmingpool mit dem Titel „Gefällt mir“ gepostet. Staatsanwältin Monika Damminger warf dem angeklagten Handwerker vor, den Flüchtlingen, die auf dem gezeigten Bild ganz offensichtlich in einem überfüllten Schlauchboot auf der Flucht gewesen seien, ihr Lebensrecht abzusprechen, indem er sie mit Haifutter gleichsetzte. Sie beschuldigte ihn deshalb der Volksverhetzung. Die Staatsanwältin fragte, was dem Mann durch den Kopf gegangen sei, als er dieses Foto veröffentlicht hat. „Das ist schon so lange her“, erwiderte der Angeklagte, erinnerte sich aber, dass alles so unkontrolliert und radikal gewesen sei. „Ich habe weder etwas mit links noch mit rechts zu tun“, beteuerte er. Und erzählte, dass er mit einer syrischen Familie befreundet sei, denen er auch schon Spielsachen seiner Kinder geschenkt habe. Zudem spiele er mit Syrern im Fußballverein. Dies fand auch Berücksichtigung im Plädoyer der Staatsanwältin. Auf der Kontraseite stünden aber die acht Strafvergehen, die der Mann zwischen 1998 und 2009 begangen habe und die Richterin Claudia Steinel alle verlas. Sie reichen von Drogenhandel über Diebstahl und Betrug bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Zwar habe der Angeklagte seine Tat eingeräumt, die von ihm gefahrene Schiene sei aber „absolut unterstes Niveau“, so Damminger. Sie forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, und eine Geldbuße über 2000 Euro, zu spenden an eine Flüchtlingsorganisation. Das Fehlverhalten seines Mandanten sei nicht nachzuvollziehen, sagte Thomas Müller, Anwalt des Angeklagten. In einer Freiheitsstrafe sah er aber eine unnötige Härte und beantragte eine „angemessene Geldstrafe oder im schlimmsten Fall drei Monate Bewährung“. Richterin Steinel entschied auf eine viermonatige Haftstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, sowie auf eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. |bje

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