Rheinpfalz Betriebliche Förderung läuft wieder an

Zum Start der neuen Förderperiode hat das Mainzer Wirtschaftsministerium das Förderprogramm aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) neu aufgelegt. Unternehmen aus dem Fördergebiet können seit 1. Oktober bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Anträge stellen.

Landrat Hans Jörg Duppré hatte wie berichtet im August Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vorgeworfen, dass das Land bei diesem Programm hinterherhinke, weswegen der Wirtschaft Schaden entstehe. Die Kritisierte wies dies zurück: Anders als erwartet hätten die Eckpunkte der veränderten bundes- und europarechtlichen Vorgaben für die einzelbetriebliche Förderung erst seit Ende Juni vorgelegen. Darauf ging die Ministerin in ihrer Ankündigung der Fördermöglichkeiten nun erneut ein: Nachdem die Vorgaben lange unklar gewesen seien, sei es in Rekordzeit gelungen, die Rahmenbedingungen für die Antragstellung auf Landesebene auszugestalten. Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe und betrifft Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsmaßnahmen insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Südwestpfalz, Birkenfeld, Bad Kreuznach und Cochem-Zell, Teile des Donnersbergkreises und des Landkreises Kaiserslautern sowie die Städte Pirmasens, Zweibrücken und Stadtteile von Kaiserslautern. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort und der Unternehmensgröße. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von Arbeitsplätzen voraus. Flankierend können aus Mitteln der GRW Infrastrukturmaßnahmen von Kommunen im gewerblichen und touristischen Bereich begleitet werden. Insgesamt stehen für die bis 2020 laufende neue GRW-Förderperiode jährlich rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils hälftig durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz aufgebracht werden. (red)

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