Rheinpfalz Bürgerentscheid abgelehnt

Einen Bürgerentscheid, mit dem der Bau der geplanten Windkraftanlagen im Waldgebiet „Wolfersheck“ möglicherweise hätte gestoppt werden können, wird es nicht geben. Das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft „Windkraftfreies Wolfersheck“ (IWW) wurde am Mittwochabend vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Neben einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag war unter anderem die Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens verstrichen.

Der Büroleiter der VG Lauterecken, Hans Feld, hatte den Antrag der IWW geprüft. Dabei stellte er fest, dass die für den Bürgerentscheid formulierte Frage „irreführend“ sei. Es könne der Eindruck entstehen, dass im Falle einer Mehrheit gegen Windkraft, jeglicher Bau von Windenergieanlagen im Wolfersheck nicht möglich sei. Diese mögliche Schlussfolgerung sei jedoch falsch, da selbst private Flächen für die Errichtung von Anlagen genutzt werden könnten. Als problematisch stelle sich auch der Kostendeckungsvorschlag dar. Grob geschätzt sollen in den nächsten 25 Jahren durch den Windpark rund zwei Millionen Euro der Gemeinde zufließen. Sollte das Ergebnis des Bürgerentscheides geeignet sein, den Windradbau zu verhindern, kämen Schadensersatzforderungen der Stadtwerke Bad Vilbel, dem Vertragspartner der auf die Gemeinde zu. Der Vorschlag der IWW sah den Verkauf von Bauplätzen vor. Bei geschätzten zwei Euro Gewinn pro Quadratmeter müsste die Gemeinde 1667 Bauplätze von 600 Quadratmetern verkaufen, erklärte Feld. In den vergangenen fünf Jahren sei kein Bauplatz verkauft worden. Außerdem sei das Bürgerbegehren, mit dem ein Ratsbeschluss gekippt werden soll, innerhalb von vier Monaten nach dem Beschluss einzureichen – die Frist gelte auch für Beschlüsse, die nichtöffentlich gefasst worden seien. Der am 6. November 2012 gefasste Beschluss sei vor über vier Monaten der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden, da sich die IWW in einem Schreiben auf die Aussage eines Ratsmitgliedes vom September 2013 stütze. Darüber hinaus seien Bürgerentscheide gegen Ziele von Flächennutzungsplänen unzulässig. Die Vertreterin des Bürgerbegehrens, Walburga Kieser, kritisierte, dass die Bevölkerung in die Entscheidung nicht miteinbezogen gewesen sei. Auch bei der Informationsveranstaltung im Januar seien keine Fakten geliefert worden. Sie warf dem Gemeinderat vor, dass für ihn nur Geld zähle, er die Wertminderung der Häuser von Bewohnern aber ignoriere. Auch sei es unverständlich, dass der Rat sich gegen den Windpark in Lohnweiler ausspreche, aber in Hohenöllen den Bau von Windrädern befürworte. Jürgen Schewe, vor zwei Jahren nach Hohenöllen gezogen „wegen der Natur“, versicherte, diesen Schritt nicht getan zu haben, hätte er von den Windradplänen gewusst. „Bürgernähe gab es nicht, Bürgerfremde war angesagt“, kritisierte er. Er sprach von „schlampigem Vorgehen“ des Rates bei Vertragsabschluss, da die Gemeinde sich 25 Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit gebunden habe. Feld korrigierte: Es sei juristisch korrekt und nicht schlampig gearbeitet worden. Bei Verstößen sei ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Nach Schewes Ansicht ist die Frist für das Bürgerbegehren auch noch nicht abgelaufen, da die Öffentlichkeit erst im Januar von den Plänen erfahren habe. Bürgermeisterkandidatin Sabine Bender kritisierte den Umgang mit den Bürgern. Der Rat habe es versäumt, alle Nachteile für Bürger und Natur zu prüfen. Neben der Zerstörung der Natur wies Bender auf mögliche Auswirkungen von Infraschall hin. Mit einem Beschluss für den Bürgerentscheid könne der Rat eine Fehlentscheidung zu revidieren. Ratsmitglied Günter Müller reagierte auf die Vorhaltungen mit Verärgerung: „Wir werden dargestellt, als seien wir blöd“. Der Rat das Bürgerbegehren einstimmig ab. (sbs)

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