Rheinpfalz Aus den Finanzgerichten: Steuer-Urteil bei Lebenspartnerschaft

«Hamburg.» Das Finanzgericht Hamburg hat ein Urteil zum Ehegattensplitting gefällt, das nach Einschätzung von Steuerberatern weitreichende Wirkung hat: Gleichgeschlechtliche Ehepaare können ihre Einkommensteuer voraussichtlich bereits rückwirkend ab 2001 zusammenveranlagen und damit Geld sparen.

Davon betroffen seien auch diejenigen Steuerbescheide, die bereits rechtskräftig geworden sind. „Die Zusammenveranlagung kann – sollte der Bundesfinanzhof (BFH) in München FH das Urteil bestätigen – rückwirkend ab dem Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft geltend gemacht werden, wenn diese seit dem Eheöffnungsgesetz im vergangenen Jahr in eine Ehe umgewandelt wurde“, sagt Steuerberater Stephan Queling der Kanzlei HLB Förderer, Keil & Partner aus Kaiserslautern. Betroffene Paare sollten rasch einen entsprechenden Antrag stellen, auch wenn die endgültige Entscheidung des BFH noch aussteht. Im vorliegenden Fall hatte ein gleichgeschlechtliches Ehepaar geklagt, das eine rückwirkende Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer seit 2001, dem Beginn seiner Lebenspartnerschaft, begehrte. Das Gericht gab dieser Klage statt. Die Richter begründeten dies mit der Aussage, dass laut Eheöffnungsgesetz nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend ist. Dieser Fall wird nun abschließend vor dem BFH geklärt. „Bis das endgültige Urteil feststeht, können noch Jahre vergehen. In ihrem Antrag können die Paare auf das durch das FG Hamburg entschiedene, jetzt beim BFH anhängige Urteil verweisen. „Voraussichtlich wird das Finanzamt diesen Antrag ablehnen“, schätzt Queling. Paare sollten dieser Ablehnung widersprechen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen, bis das Urteil des Bundesfinanzhofs rechtskräftig ist.

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