Rheinpfalz An rhein und Saar: Polizist stolpert über Hundetrainer-Job

(lrs). Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizisten aus der Pfalz aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil er über Jahre ohne Genehmigung nebenbei als Hundetrainer gearbeitet hat. Damit habe der 38-Jährige ein schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Gericht nach einer Mitteilung von gestern (Aktenzeichen.: 3 K 2619/15.TR). Besonders schwer wiege, dass der Beamte seinen Nebenjob auch ausgeübt habe, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht als Polizist arbeiten gehen konnte. Dies sei nicht das einzige Versäumnis, das dem Polizisten zur Last gelegt werde, so das Gericht in der Begründung seiner Entscheidung. Der 38-Jährige habe zudem Erkrankungen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet sowie Atteste zu spät vorgelegt. Vom Amtsarzt untersuchen lassen wollte er sich nicht und eine angeordnete Therapie setzte er nur verspätet um. All dies zeuge „von einer durch Gleichgültigkeit geprägten Pflichtvergessenheit“, die Vertrauensgrundlage sei zerstört. Gegen die Entscheidung kann Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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