Rheinpfalz 27 Cent pro berechnetem Quadratmeter fällig

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Wiederkehrende Beiträge machen ihrem Namen in Herschberg alle Ehre. Immer wieder kehrt das Thema in den Gemeinderat zurück. Weil die Beschlüsse des Novembers nicht gesetzeskonform waren, haben die Gemeinderatsmitglieder ihre Entscheidungen nun den Vorlagen angepasst.

Bereits im November hatte der Herschberger Rat eine Satzung zu dem Thema beschlossen. In der Sitzung damals wurde zwar deutlich gesagt, dass die Satzung nicht gesetzeskonform ist, beschlossen wurde aber trotzdem. Daraufhin hatte Verbandsbürgermeister Berthold Martin (FWG) den Beschluss zur Satzung der wiederkehrenden Beiträge von Herschberg ausgesetzt. Auch die Kommunalaufsicht beanstandete den Ratsbeschluss.

Nun sollten die Gemeinderatsmitglieder ihre Entscheidung den Vorlagen anpassen. Nicht richtig war der Beschluss, dass die Tiefenbegrenzung überall im Dorf auf 40 Meter festgelegt wurde. Damit hätte sich der Rat bei etlichen Grundstücken über den bestehenden Bebauungsplan hinweggesetzt. Der hat allerdings auch bei der Berechnung der Grundstücksgröße für die wiederkehrenden Beiträge seine Gültigkeit. Dass für den Keltenweg eine kürzere Verschonungsregelung gelten soll, weil die Erschließungsbeiträge dort niedriger waren als im restlichen Neubaugebiet, wurde ebenfalls beanstandet. Der Rat passt nun seinen Beschluss den Gesetzesvorlagen an, nachdem heftig über den Sinn der wiederkehrenden Beiträge diskutiert worden waren.

Der Keltenweg ist 20 Jahre von den wiederkehrenden Beiträgen befreit, die Tiefenbegrenzung wird dem Bebauungsplan angepasst. Bei der Abstimmung zur Satzung enthielten sich drei Ratsmitglieder, sechs stimmten mit ja und zwei Ratsmitglieder waren gegen die Satzung.

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