Rheinpfalz 20 Jahre nach Tat festgenommen

«Frankfurt/Mannheim.» 20 Jahre ist es her, dass zwei Mädchen in Mannheim-Schönau von drei Männern sexuell genötigt und missbraucht wurden. Einer der mutmaßlichen Täter, der seither mit Haftbefehl gesucht wurde, konnte Ende vergangener Woche am Frankfurter Flughafen festgenommen werden.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich laut Bundespolizei Frankfurt um einen 39-Jährigen mit kanadischer und kosovarischer Staatsbürgerschaft. Zum Zeitpunkt der Tat im Jahr 1997 habe er sich als jugoslawischer Asylbewerber in Deutschland aufgehalten. Dem Mann wird vorgeworfen, damals mit zwei weiteren Männern in Mannheim-Schönau ein zwölf- und ein 13-jähriges Mädchen festgehalten und dann Brüste und Gesäß der beiden Mädchen angefasst zu haben. Wie ein Pressesprecher am Amtsgericht Mannheim gestern auf Nachfrage mitteilte, habe das Gericht am 20. März 1998 einen Haftbefehl gegen den jetzt festgenommenen Mann ausgestellt. Weil in diesem Haftbefehl auch noch ein Diebstahlsdelikt enthalten gewesen sei, habe das Amtsgericht nach dessen Verjährung am 24. April 2013 erneut einen Haftbefehl ausgestellt. Denn anders als der Diebstahl verjährt der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht so schnell. Laut Paragraf 78 b des Strafgesetzbuchs beginne eine Verjährungsfrist von zehn Jahren erst ab dem Tag, an dem das oder die Opfer 30 Jahre alt werden, erläuterte der Sprecher des Amtsgerichts. Dieser zweite Haftbefehl ist dem 39-Jährigen nun zum Verhängnis geworden. Als er am vergangenen Freitag versuchte, aus dem Kosovo kommend nach Deutschland einzureisen, wurde er festgenommen. Bei der Passkontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Mann sitzt seither in Untersuchungshaft. Eine Festnahme nach so langer Zeit sei schon eher ungewöhnlich, sagte der Sprecher des Amtsgerichts dazu. Die zuständige Richterin am Amtsgericht prüfe nun, ob gegen den Tatverdächtigen das Hauptverfahren eröffnet werde, sagte der Gerichtssprecher weiter. Sollte es dazu kommen, müsste das Verfahren binnen sechs Monaten beginnen. Der Strafrahmen bewege sich bei sexuellem Missbrauch zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ob die beiden anderen Tatverdächtigen seinerzeit ermittelt und juristisch belangt wurden, konnte der Gerichtssprecher gestern nicht sagen.