Rheinpfalz am Sonntag
Umweltschutz vor Gericht: Klagen, um zu schaden
Am 26. September 2017 um 13.05 Uhr, so verbürgt es der Eingangsstempel, landete bei der Staatsanwaltschaft am Gerichtsplatz 1 in Bozen, Südtirol, Italien, eine Strafanzeige auf dem Tisch, die in den folgenden fast fünf Jahren gehörig Staub aufwirbeln sollte, nicht nur in den umliegenden Alpentälern, auch in Deutschland und bis hinauf in die EU-Politik. Eingereicht wurde sie vom Südtiroler Agrar-Landesrat Arnold Schuler. Angezeigt wurde das Umweltinstitut München. Es hatte mit einer satirischen Plakatkampagne („Pestizidtirol“) und einer flankierenden Webseite mit Hintergrundinformationen den intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den riesigen Apfelplantagen der Region kritisiert und damit, so der Vorwurf der Anzeige, „den Ruf der Südtiroler Landwirte und allgemein des Landes Südtirol und seiner Erzeugnisse durch üble Nachrede geschädigt“.
„Niemand bei uns dachte, dass man dafür vor Gericht kommen könnte, als Umweltorganisation auf ein Umweltproblem aufmerksam zu machen – und sei es in einer überspitzten Weise“, erinnert sich Veronika Feicht, beim Institut zuständig für Agrarpolitik. Doch aus dem Witz wurde Ernst. Ein Strafgerichtsverfahren wurde eröffnet. Prozessbeginn: September 2020. 1375 Obstbauern hatten sich der Anzeige angeschlossen.
Mit Klagen Kritiker mundtot machen
Ebenfalls angeklagt: Alexander Schiebel, Autor des pestizidkritischen Buchs „Das Wunder von Mals“, und sein Münchner Verlag Oekom. Im Raum standen Schadenersatzforderungen, die in die Millionen hätten gehen können, und Haftstrafen. „Zu dem Zeitpunkt, als uns das klar wurde, fanden wir das nicht mehr so witzig“, erzählt Feicht. „Das war ernsthaft existenzbedrohend.“ Und noch etwas wurde ihnen klar beim Umweltinstitut. „Das war kein Einzelproblem von uns“, so Feicht, „sondern das macht leider allgemein Schule.“
Seit ein paar Jahren poppen auf der europäischen Landkarte immer häufiger Fälle auf, in denen Umweltorganisationen, Aktivisten und kritische Journalisten mit massiven Einschüchterungsklagen mundtot gemacht werden sollen. Sei es der Energieversorger RWE, der Klimaaktivisten auf siebenstellige Entschädigungssummen verklagt. Sei es der spanische Fleisch- und Molkereikonzern Coren, der von einem unbotmäßigen Ökolandwirt Schadenersatz in Millionenhöhe fordert. Die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia hatte zum Zeitpunkt des Autobomben-Attentats, dem sie 2017 zum Opfer fiel, rund vier Dutzend Verleumdungsklagen zugleich am Hals.
Das Rechtssystem wird pervertiert
Die Strickmuster dieser Klagen ähneln sich. Vor dem Recht sind alle gleich, so die Idee, Justitia hält ihre Waage mit verbundenen Augen. Wenn aber der Kläger über ungleich viel mehr Macht und Geld verfügt und in die Waagschale wirft, kann schon der Gerichtsprozess selbst für den Beklagten eine heftige Strafe sein – auch wenn er am Ende juristisch gesehen den Sieg davontragen sollte.
Der Sieg ist solchen Klagenden eher egal; oft ist er von vornherein unwahrscheinlich. Nicht das Ziel ist ihr Ziel, sondern der Weg. Der soll für die Beklagten so steinig, so dornig, so elendig lang wie möglich werden. Das Rechtssystem wird pervertiert, um das Recht des Stärkeren durchzusetzen. Ein Gebaren, dem der britische Parlamentsabgeordnete David Davis ziemlich treffend den Namen lawfare gab – ein Wortzwitter aus law, Recht, und warfare, Kriegsführung.
Die Anzahl der Fälle ist regelrecht explodiert
International werden solcherart rechtsmissbräuchliche Klagen als „Slapps“ bezeichnet, ein Akronym, das nicht zufällig an das englische Wort für Ohrfeigen, slaps, erinnert. Es steht für „Strategic lawsuits against public participation“, auf Deutsch: strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Slapps haben in den vergangenen Jahren derart um sich gegriffen, dass sich inzwischen rund 90 Nichtregierungsorganisationen – darunter Greenpeace, Reporter ohne Grenzen und Pen International – zu einem europäischen Anti-Slapp-Bündnis namens „Case“ zusammengeschlossen haben. In einer gemeinsamen Studie mit der Universität Amsterdam haben sie für den Zeitraum von 2010 bis 2021 europaweit fast 600 Slapp-Fälle zusammengetragen. Ein Ergebnis der Auswertung: Die Anzahl der Slapps ist regelrecht explodiert, von vier im Jahr 2010 auf 111 im Jahr 2021.
Einer der Fälle spielt seit gut zweieinhalb Jahren am Hamburger Landgericht, verklagt ist der Verein „Rettet den Regenwald“. 2016 hatte er mit neun anderen Umweltschutz-Organisationen einen Brief an Siemens und Nordex geschrieben, um die Firmen auf die großflächige Regenwaldzerstörung in Papua durch deren Geschäftspartner, den indonesisch-koreanischen Konzern Korindo, aufmerksam zu machen. Mit auf der Anklagebank: das Center for International Policy (CIP) aus den USA, das die Umweltorganisation Mighty Earth finanziell unterstützte. Mighty Earth hatte Korindo in der Studie „Burning Paradise“ neben der Vernichtung von Regenwald auch die Verletzung der Rechte indigener Völker vorgeworfen.
Dürfen Probleme noch konkret benannt werden?
Ende 2019, kurz vor der Verjährung, wurde in Hamburg eine Verleumdungsklage gegen die Organisationen eingereicht. Im Falle der Verurteilung droht bei Verstößen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro. Das hat uns schon erschreckt“, sagt Bettina Behrend, erste Vorsitzende von „Rettet den Regenwald“. Ein erheblicher Teil ihrer Ressourcen sei erst mal gebunden gewesen. „Unser Verein lebt überwiegend von kleinen Spenden normaler Bürger, mal 20 Euro, auch mal 100 Euro. Korindo macht so eine Klage finanziell einfach so nebenbei.“ Eine weitere Knebelklage wäre schwer zu verkraften gewesen.
Bei öffentlichen Petitionen zu Umweltproblemen fragten sich die Mitarbeiter des Vereins fortan: Wie konkret dürfen wir Probleme noch benennen? Wie können wir das und das darstellen, ohne den nächsten Slapp zu riskieren? Diese berühmte Schere im Kopf ist genau das, worauf die Kläger es anlegen. Für Behrend ist klar: „Das ist ein Missbrauch unserer demokratischen Gerichtsbarkeit.“ Ähnlich sieht das Roger Mann, der als Honorarprofessor Presserecht an der Universität Göttingen lehrt und „Rettet den Regenwald“ gegenüber Korindo vor dem Hamburger Landgericht vertritt: „Mit der Klage wird Korindo zum größten Teil, das ist meine Einschätzung, keinen Erfolg haben. Aber allein das strategische Ziel, bei den betroffenen NGOs Zeit- und Geldkapazitäten zu binden, wurde sicherlich erreicht.“
Umweltschutzorganisationen solidarisieren sich
Allerdings hat auch „Rettet den Regenwald“ den Gerichtsprozess, nach dem ersten Schreck, für seine Öffentlichkeitsarbeit entdeckt. „Irgendwann kamen wir darauf, dass diese Klage eine Möglichkeit sein kann, die Öffentlichkeit auf die Slapp-Problematik aufmerksam zu machen“, sagt Behrend. „Die ganze Vorgehensweise von Korindo spricht ja für sich.“
Und so entschied der Verein, die Verleumdungsklage öffentlich und offensiv zu thematisieren – trotz des Risikos, sich damit neuen gerichtlichen Angriffen auszusetzen. Mehr als 100 Umweltschutzorganisationen aus allen fünf Kontinenten erklärten sich solidarisch und sorgten dafür, dass die Vorwürfe gegen Korindo eine noch viel größere Bühne bekamen. In einer Kampagne verkündeten sie: „Wer Aktivisten und Organisationen verklagt, die sich für eine gerechtere Gesellschaft und die Natur einsetzen, attackiert uns alle!“
Rechtssystem bietet bisher keinen Schutz
Das mit dem Mundtotmachen hat also nur mäßig gut geklappt. Und auch das finanzielle Einschüchterungspotenzial ist geschrumpft, seitdem eine kalifornische Stiftung zugesichert hat, den Verein bei den Verfahrenskosten zu unterstützen. „Ein Slapp ist in keiner Hinsicht positiv“, so Behrend. „Aber ich denke, wir haben die Sache positiv gedreht.“
Das demokratiegefährdende Potenzial des Slapp-Phänomens indes hat man inzwischen auch in der Bundes- und EU-Politik wahrgenommen, nicht zuletzt aufgrund aufsehenerregender Fälle wie jenem in Südtirol, den der agrarpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament Martin Häusling als „undemokratische Machtanmaßung“ bezeichnete. Anders als etwa in manchen US-Bundesstaaten oder kanadischen Provinzen gibt es bisher in keinem europäischen Land ein Rechtssystem, das ausreichend Schutz dagegen bieten würde.
Politik will gegen Knebelklagen vorgehen
Das soll sich nun ändern. „Wir werden europaweit Maßnahmen gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie zum Beispiel durch missbräuchliche Klagen unterstützen“, haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag erklärt. Und im April veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Anti-Slapp-Richtlinie. Sie sieht beispielsweise vor, dass offensichtlich missbräuchliche oder unbegründete Klagen frühzeitig eingestellt werden können. Betroffene sollen die Verfahrenskosten erstattet bekommen. Auch Schadenersatzansprüche und Sanktionen gegenüber den Klagenden sollen möglich werden.
Insbesondere mit der Option, Knebelklagen schon im Keim zu ersticken, rollt eine kleine juristische Revolution auf uns zu. „Das ist in gewissem Maße ein Systembruch für das deutsche Prozessrecht“, erklärt Presserechtler Roger Mann. „So etwas hat es bisher noch nicht gegeben.“ Die Schwierigkeit wird in der Praxis darin bestehen, Slapps gegenüber berechtigten Klagen abzugrenzen.
1376 Kläger ziehen ihre Anzeigen zurück
Bis die EU-Richtlinie endgültig verabschiedet und anschließend von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze übersetzt wird, wird noch einige Zeit vergehen. Zeit, die Lobbyisten beider Seiten für Nachjustierungen nutzen wollen – „die Musik spielt jetzt gerade massiv in Brüssel und Straßburg“, so Mann. Die von Slapps Betroffenen hingegen müssen diese Zeit noch mit ihren altgedienten Abwehrstrategien überbrücken. Ihre wichtigsten Trümpfe dabei: Solidarität aus Politik und Gesellschaft. Spenden. Öffentliche Aufmerksamkeit.
Die von der Südtiroler Klagegemeinschaft angestoßenen Pestizidverfahren liefen peu à peu ins Leere. Das Verfahren gegen Oekom-Verleger Jacob Radloff wurde schon im Oktober 2020 eingestellt. Buchautor Alexander Schiebel wurde im Mai 2021 freigesprochen. Im Januar 2022 zogen alle 1376 Kläger ihre Anzeigen wegen übler Nachrede gegen Karl Bär zurück, der die „Pestizidtirol“-Kampagne verantwortet hatte. Der Vorwurf der Markenfälschung, der als Offizialdelikt weiter verfolgt wurde, endete im Mai mit einem Freispruch.