Verbraucher Wer kann wann in Rente gehen – und wovon hängt das ab?

Wer in seinem Leben besonders lange gearbeitet hat, darf schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Wer in seinem Leben besonders lange gearbeitet hat, darf schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer in seinem Leben besonders lange gearbeitet hat, darf schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Regel ist das aber nicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die man voneinander unterscheiden sollte.

Die Regelaltersrente ist der Normalfall. Diese können fast alle bekommen, die in ihrem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen haben, heißt es von der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Fünf Jahre Mindestversicherungszeit genügen dafür bereits. Die Regelaltersgrenze gibt an, ab welchem Alter dem Arbeitnehmer die volle Altersrente ohne Abschläge zusteht. Sie wird bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Entscheidend ist das Geburtsjahr:

  • Wenn Sie vor 1947 geboren sind, können Sie ohne Kürzungen mit 65 Jahren in Rente gehen. Danach beginnt die stufenweise Erhöhung.
  • Sind Sie 1947 geboren, können Sie mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Die Grenze steigt zunächst in Monatsschritten.
  • Beim Geburtsjahr 1956 sind es somit 65 Jahre und 10 Monate.
  • Ab dem Jahr 1958 steigt die Grenze in 2-Monats-Schritten: Wer also 1960 geboren ist, kann nach 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
  • Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und alle jüngeren Menschen ist dann die Grenze von 67 Jahren erreicht. Bis zu diesem Alter müssen sie arbeiten, um ihre Rente ohne Abschläge zu bekommen.

Das Renteneintrittsalter steigt allerdings nicht für alle Menschen auf 67 Jahre. Für Schwerbehinderte und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es Ausnahmen.

Die Frührente ohne Abschläge

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wird oft noch „Rente mit 63“ genannt. Allerdings können nur vor 1953 Geborene ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen - nicht aber Menschen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wann Sie ohne Abschläge in Rente können, hängt vom Geburtsjahr ab:

Bis zum Jahrgang 1952 dürfen Sie mit 63 Jahren in Rente, ohne dass die monatlichen Zahlungen gekürzt werden. Danach steigt die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten. Wer somit 1958 geboren wurde, darf mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente. Ab den Jahrgängen 1964 ist es dann mit 65 Jahren.

Tipp: Auch wenn jeder am liebsten schon mit 63 aus dem Job möchte, kann es sich lohnen, noch etwas durchzuhalten, rät die Autorin Isabell Pohlmann im „Finanztest“-Ratgeber „Meine Rente“. Wenn man zum Beispiel erst mit 64 auf 45 Versicherungsjahre käme, lassen sich die Abschläge der Rentenkasse von 0,3 Prozent pro Monat vermeiden.

Wichtig ist noch zu beachten: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Frührente mit Abschlägen

Arbeitnehmer können sich auch dazu entscheiden, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, wenn sie auf eine Versicherungszeit von 35 Jahren kommen. Das nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte. In diesem Fall kürzt die Rentenkasse allerdings die Leistungen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, zieht sie 0,3 Prozent ab.

Das heißt: Man kann auch mit 63 in Rente gehen - aber mit finanziellen Einbußen. Wie hoch diese sind, hängt wieder vom Geburtsjahr ab: Beim Geburtsjahr 1947 liegt der Rentenabschlag bei 7,2 Prozent. In den Jahrgängen danach steigt er immer weiter an. Beim Jahrgang 1964 und jünger liegt der Abschlag dann bei den maximalen 14,4 Prozent. Die Rechnung: 0,3 Prozent pro Monat mal 48 Monate vorgezogene Rente, nämlich von 67 Jahre auf 63 Jahre.

Gut zu wissen: Die Kürzung der Rente können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich laut DRV aber nicht immer. Lassen Sie sich am besten beraten.

Weitere Ausnahmeregelungen

Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen können Arbeitnehmer je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt und dann in die Altersrente wechselt, ist die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn früher. Sie steigt von 63 auf 65 Jahre, statt wie üblich von 65 auf 67 Jahre. Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für die große Witwenrente laut DRV aufs 47. Lebensjahr erhöht, je nach Todesjahr.

Übrigens: Die meisten Menschen scheiden früher als mit 67 aus dem Berufsleben aus. Das tatsächliche Renteneintrittsalter in Deutschland lag im Jahr 2022 bei im Schnitt 64,4 Jahren.

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