Weinbau-Krise
Wer den Weinberg rodet, bekommt eine Prämie
Die Reben sind geschnitten und treiben aus, die meisten Weinberge sehen ordentlich aus. Doch in manchen Wingerten hat sich in diesem Frühjahr nichts getan. Solche unbewirtschafteten Rebflächen werden Drieschen genannt. Deren Bestand liegt in Rheinland-Pfalz laut Weinbauministerium seit Jahren bei 50 Hektar. Das erscheint zwar wenig bei 65.000 Hektar bestockter Rebfläche. Das Land fürchtet aber, dass alsbald noch mehr Weinberge sich selbst überlassen werden: „Aufgrund der schwierigen Absatzlage könnte sich das Problem verschärfen, wenn insbesondere gepachtete Weinberge nach Ablauf des Pachtzeitraums keinen neuen Pächter finden.“ Wenn Flächen nicht gepflegt werden, haben Schädlinge und Krankheitserreger leichtes Spiel. Und das Landschaftsbild dürfte sich insbesondere bei den schwierig zu bewirtschaftenden, aber optisch attraktiven Steillagen verändern.
Förderung gibt es jetzt auch für Winzer
Seit diesem Jahr gibt es ein neues Förderprogramm für Winzer, die ihre Rebstocke komplett entfernen wollen: Seit Ende März können sie für die vollständige Rodung von Weinbergen eine Prämie beantragen, und zwar für bis zu 8 Prozent ihrer Flächen. Sie können 1300 Euro pro Jahr für den ersten Hektar bekommen; für weitere Flächen gibt es weniger Geld. Wer einen Blühstreifen anlegt, bekommt 200 Euro pro Hektar obendrauf. Für die Winzer ist die EU-Prämie namens Ökoregelung 1a und 1b neu, Ackerbauern bekommen schon länger eine Prämie, wenn sie Blühstreifen anlegen und weder düngen noch spritzen.
EU-Weinpaket: Prämienhöhe ist noch offen
Weil der Weinmarkt wegen sinkenden Konsums und hoher Produktionskosten nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen EU-Ländern Schwierigkeiten hat, hat das Europäische Parlament im Februar ein „Weinpaket“ verabschiedet, um die Winzer zu unterstützen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss dieses Maßnahmen-Bündel nun in deutsches Recht umsetzen. Es arbeite mit den Ländern „an einer zeitnahen Umsetzung im Laufe dieses Jahres“, teilt es mit.
Ein Punkt im Paket: Die Mitgliedsstaaten können Rodungen von Weinbergen künftig mit EU-Mitteln fördern, um ein Überangebot zu verhindern und den Markt stabil zu halten. Die Höhe der Förderung werde derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt, teilen Bundeslandwirtschaftsministerium und Landesweinbauministerium mit. Die EU will sicherstellen, dass nur Betriebe Geld bekommen, die sich komplett aus dem Weinbau verabschieden oder sich breiter aufstellen wollen. Wer die Förderung bekommt, darf auf der gerodeten Fläche dauerhaft keine Reben mehr pflanzen. Das Wiederbepflanzungsrecht erlösche, wie die zuständigen Ministerien von Bund und Land betonen. Das Land weist darauf hin, dass der Winzer die Fläche aber dann wieder mit Reben bepflanzen könne, wenn er dafür die Genehmigung nutzt, die für eine andere Fläche besteht. Netto falle dann immer noch Fläche weg, was den Markt entlaste.
Es gibt keine Vorgaben, was mit einer gerodeten Fläche passieren muss – außer, dass auch die Wurzeln entfernt werden müssen, um keine Hotspots für Schädlinge zu schaffen.
Weinbauverband fordert höhere Prämie
Die geförderten Rodungen nach der EU-Ökoregelung und dem EU-Weinpaket (das Antragsverfahren soll dieses Jahr starten, nächstes Jahr soll Geld ausbezahlt werden) sind neue Instrumente. Die Forderung, für das Entfernen von Reben einen finanziellen Ausgleich zu bekommen, ist alt: Der Deutsche Weinbauverband fordert seit drei Jahren die Einführung einer „Rotationsbrache“, um den Markt zu entlasten. Rotationsbrache ist ein Begriff aus dem Ackerbau. Er besagt, dass ein oder mehrere Jahre keine Nutzpflanzen angebaut werden, sondern stattdessen Wildkräuter ins Feld gesät werden, um den Boden fruchtbar zu halten.
Wie Geschäftsführer Christian Schwörer sagt, will der Deutsche Weinbauverband, dass Winzer pro Hektar gerodeter Fläche eine Prämie von 2500 Euro im Jahr bekommen sollen, eine Obergrenze der zu rodenden Fläche solle es nicht geben. Ein Winzer könne also auch alle seine Weinberge roden und dafür eine Prämie beantragen. Das Geld soll nach Vorstellung des Verbands allerdings nicht für die bloße Rodung ausbezahlt werden, sondern nur dann, wenn die Fläche genutzt wird, um der Umwelt Gutes zu tun – beispielsweise indem eine Blühfläche angelegt wird. Die Fläche solle für acht Jahre nicht gespritzt und aus dem Anbau genommen werden. Das Recht, die Fläche wieder mit Reben zu bepflanzen, soll nach Vorstellung des Weinbauverbands aber bestehen bleiben. „Das hätte den Vorteil, dass der Winzer Zeit hätte und sehen kann, wie sich der Markt entwickelt“, sagt Schwörer.
Aus Sicht des Verbands ist die Rotationsbrache eine gute Idee, weil die Flächen gepflegt blieben, die Biodiversität gefördert und dem Allgemeinwohl gedient werde. Die 2500 Euro pro Hektar und Jahr seien für die Bewirtschaftung der Flächen berechnete Kosten (Saatgut, Personal). Das Geld soll nach Vorstellung des Verbands aus einem EU-Topf für Dauerkulturen kommen, in dem noch 68 Millionen Euro übrig geblieben sind, weil das Programm für den Weinbau bisher nicht praktikabel gewesen sei. Deswegen sei das Geld an die Ackerbauern verteilt worden. Dieses Geld könne man wieder an die Winzer vergeben, sagt Schwörer.
Ein Spaziergänger wird beim Wingerts-Wandel keinen Unterschied erkennen zwischen der vom Branchenverband geforderten Rotationsbrache und der neu eingeführten Flächenstilllegung nach den EU-Ökoregelungen. Für beide Fälle gilt: Ein Weinberg wird gerodet und es wird Grünzeug eingesät. In finanzieller Hinsicht gibt es allerdings laut Weinbauverband einen gewaltigen Unterschied. Dessen Geschäftsführer kritisiert, dass es bei der EU-Ökoregelung zu wenig Geld für die rodenden Winzer gibt. Und dass man nur für einen geringen Teil der Fläche eine Prämie beantragen könne. Kritik gibt es auch daran, dass es bei Rodungen nach dem EU-Weinpaket nicht die Verpflichtung gibt, die Fläche zu bewirtschaften. Schwörer fürchtet, dass die gerodeten Flächen sich selbst überlassen werden. Abgesehen vom ungepflegten Landschaftsbild könnte es für die weiterhin weinbauenden Nachbarn schwierig werden, weil sie dann mit den Folgen – etwa durch Schädlinge – leben müssen. Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen bekanntgegeben, eine Rotationsbrache im Weinbau einführen zu wollen. Schwörer sagt: „Wir hätten sie gerne auf Bundesebene.“ Dafür gebe es allerdings keine Zusage vom Bund.