Rheinland-Pfalz Warten auf neue Wildnisgebiete

«MAINZ/LAMBRECHT.»Die Erweiterung der besonders geschützten Kernzone im Pfälzerwald lässt auf sich warten. Einen konkreten Zeitpunkt, bis wann die dafür nötige Landesverordnung in Kraft treten soll, konnte Umwelt-Staatssekretär Thomas Griese (Grüne) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Christine Schneider nicht nennen.

1992 hat die Unesco den Pfälzerwald als Biosphärenreservat anerkannt. Mit einem solchen Markenzeichen schmückt diese Organisation der Vereinten Nationen weltweit Regionen, in denen eine nachhaltige Entwicklung exemplarisch verwirklicht werden soll. Im Falle des Pfälzerwaldes stellte die Anerkennung Vorschusslorbeeren dar. Ist doch eine der wesentlichen Anforderungen bis heute nicht erfüllt: Auf wenigstens drei Prozent der Fläche eines Biosphärenreservates soll sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln können. Doch derzeit sind nur 2,1 Prozent der Fläche als eine solche Kernzone ausgewiesen. Vor fünf Jahren hatte die Geduld des deutschen Komitees, das über die Einhaltung der Biosphären-Kriterien wacht, ein Ende: Ultimativ forderte es die Mainzer Landesregierung auf, bis Ende 2014 die drei Prozent auszuweisen. Das Umweltministerium nahm dies zum Anlass, zusammen mit dem Bezirksverband Pfalz, der seit 2014 Träger des Biosphärenreservates ist, den Kommunen und den Naturschutzverbänden Vorschläge für zusätzliche Wildnisgebiete zu machen. Der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder (CDU) übernahm gegenüber den Kommunen die Koordinierung und Abstimmung. Danach konnte Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) im März 2017 das Konzept vorstellen: Zusätzlich zu den 16 bestehenden sollen 13 neue Flächen ausgewiesen werden. Umfasst die Kernzone bisher 3871 Hektar, soll sie um 1489 auf 5360 Hektar anwachsen. Zum Vergleich: Das Biosphärenreservat Pfälzerwald erstreckt sich über mehr als 178.000 Hektar. Hieß es im März vergangenen Jahres noch, die für die Erweiterung nötige Landesverordnung werde voraussichtlich in einem Jahr wirksam, so will sich Staatssekretär Griese heute nicht auf ein neues Datum festlegen: Er verwies in seiner Antwort an die Abgeordnete Schneider lediglich darauf, dass die Entwürfe einer Verordnung für das Biosphärenreservat sowie für eine Jagdverordnung bereits im vergangenen Jahr abgestimmt worden seien. Letztere soll sich mit der „Wahrnehmung des Jagdrechtes zur Wildtierregulierung in den künftigen Kernzonen“ befassen. Soll heißen: Wie bisher wird nach den Vorgaben des Biosphären-Nationalkomitees die Jagd in einer Kernzone nur zulässig sein, sofern sie den Zielen eines solchen Schutzgebietes dient. Dazu zählt beispielsweise die Eindämmung von Tierseuchen. Laut Griese befindet sich das Anhörungsverfahren für die Biosphärenreservats-Verordnung „in Vorbereitung“. Vor der öffentlichen Auslegung seien aber zunächst die betroffenen Gemeinden sowie der Bezirksverband Pfalz als Träger zu hören. Wann die Verordnung in Kraft trete, könne erst nach der Auswertung von eventuellen Einwendungen und Anregungen gesagt werden. Wie der Staatssekretär weiter erklärte, sei für die Kernzonen-Erweiterung eine Umlegung von Wegen „nicht geplant“. Die teilweise jahrhundertealten Forstberechtigungen, wonach manche Bewohner in bestimmten Teilen des Pfälzerwaldes das Recht haben, Brennholz zu machen, „bleiben unberührt“. Die Arbeit des Bezirksverbandes Pfalz ist seit 17 Monaten abgeschlossen, kommentierte die Abgeordnete Schneider Grieses Antworten. Der Abstimmungsprozess mit den Kommunen habe zehn Monate gedauert. „Es kann doch nicht sein, dass das Ministerium länger braucht, als der komplette Abstimmungsprozess im Gebiet.“ Dies spreche zwar für die effektive und zielführende Arbeit des Bezirksverbandes „aber es ist ein Armutszeugnis für das Umweltministerium“. Einwurf

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