Rheinland-Pfalz Vom Naturpark zum Biosphärenreservat

Im Quellgebiet der Wieslauter – der größten Kernzone des Pfälzerwaldes – wird die Natur seit Jahren sich selbst überlassen: Bäum
Im Quellgebiet der Wieslauter – der größten Kernzone des Pfälzerwaldes – wird die Natur seit Jahren sich selbst überlassen: Bäume sterben ab und bleiben im Wald liegen, das tote Holz bietet Insekten und Pilzen einen Lebensraum.

«MAINZ/LAMBRECHT.»Das „Grundgesetz“ des Pfälzerwaldes soll dessen Status als Biosphärenreservat mehr als bisher Rechnung tragen. Dazu hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium einen Entwurf für eine neue Landesverordnung präsentiert (siehe „Zur Sache“). Bis 1. September können Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu Stellung nehmen. Die ersten Reaktionen fallen überwiegend positiv aus, es werden aber auch Änderungswünsche angemeldet.

„Dringenden Handlungsbedarf“ sieht der Pfälzerwald-Verein (PWV) beim Thema Radfahrer und Mountainbiker. Die bisherigen Regelungen seien für Laien nur schwer verständlich. Deshalb, so PWV-Geschäftsführer Bernd Wallner, sollte eine Formulierung aufgenommen werden, die klarstelle, dass schmale Wanderpfade für Radler tabu seien. Auch sollten nicht nur Motorsport-, sondern auch Radsportveranstaltungen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde im Pfälzerwald zulässig sein. Naturschutzverbände begrüßen überwiegend die Ausweitung der besonders geschützten Kernzonen um fast 50 Prozent. Allerdings würden damit nur die Mindestanforderungen erfüllt, kritisiert Peter Keller von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz. „Für ein Bundesland mit dem größten Waldanteil ist das ein Armutszeugnis.“ Die zusätzlichen Kernzonenflächen seien vor allem „ein Resultat der Flächenverfügbarkeit“, sagt Jürgen Ott, Präsident der Naturschutzorganisation Pollichia. „Wir hätten es lieber gesehen, wenn weniger Kleinflächen und dafür mehr große Flächen ausgewiesen worden wären, um repräsentative Landschaftsausschnitte zu erreichen.“ Die Kernzonen müssten sich vom Menschen ungestört entwickeln, fügt Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin beim Naturschutzbund (Nabu) Rheinland-Pfalz hinzu. „Das betrifft auch das Thema Jagd.“ Die Bejagung müsse in diesen besonders geschützten Bereichen „so gering wie möglich gehalten werden“. Bei starkem Wildverbiss sei eine Regulierung nötig. Kuckuk forderte ein Monitoring, um die Entwicklung zu beobachten und die Wildtierregulierung entsprechend anzupassen. Sabine Yacoub vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) verweist auf die Regelung im Verordnungsentwurf, wonach in den Kernzonen eine „Bewirtschaftung“ – also zum Beispiel das Fällen von Bäumen – noch bis Ende 2035 möglich sein soll. Nach Meinung der BUND-Landesgeschäftsführerin sollten die Kernzonen bereits in zehn Jahren völlig aus der Nutzung genommen werden. Ähnlich sieht das auch der Bezirksverband Pfalz als Träger des Biosphärenreservates. So wie für Windräder sollte es auch „strikte Regelungen für Gewerbegebiete oder größere Verkehrsprojekte“ in dem Entwurf geben, mahnt Yacoub. Harry Neumann von der Naturschutzinitiative hält die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen „für geeignet, sämtliche Schutzbestimmungen“ für das Biosphärenreservat zu unterlaufen. Der Bezirksverband Pfalz setzt sich unter anderem für eine Regelung ein, mit der das Biosphärenreservat bekannter gemacht werden könnte: Es sollte möglich sein, an den Ortseingängen Zusatzschilder aufzuhängen, die auf den besonderen Schutzgebietstatus hinweisen. Dies sei auch in anderen Bundesländern wie in Thüringen, Bayern oder Hessen so üblich. Am heutigen Mittwoch wird sich der Biosphären-Ausschuss des pfälzischen Bezirkstages mit dem Entwurf der Landesverordnung befassen. Die Ausschussmitglieder sollen eine Stellungnahme zu dem Papier beschließen. Die Sitzung, bei der unter anderem auch das neue Handlungsprogramm für den Pfälzerwald im Zeitraum 2019 bis 2028 ein Thema sein wird, beginnt um 13 Uhr in der Dahner Verbandsgemeindeverwaltung. Nach Abschluss der Anhörung und der eventuellen Einarbeitung von Stellungnahmen dürfte die neue Landesverordnung für das Biosphärenreservat Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

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