Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Dienst beim Pfälzerwald-Verein: Termin für zweiten Hüttengipfel steht

Himmlische Aussichten verbunden mit herzhafter Hausmannskost: Blick von der Trifelsblickhütte der Pfälzerwald-Vereins-Ortsgruppe
Himmlische Aussichten verbunden mit herzhafter Hausmannskost: Blick von der Trifelsblickhütte der Pfälzerwald-Vereins-Ortsgruppe Gleisweiler. archivFoto: van

Seit Monaten bemüht sich der Pfälzerwald-Verein (PWV) um Klärung, ob seine Hüttendienstler auch künftig als ehrenamtlich tätig anzusehen sind. Ende November soll es dazu nun eine Gesprächsrunde in Mainz geben.

Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund haben vor Monaten für Aufregung gesorgt: Sie stellten kategorisch fest, dass die PWV-Hüttendienstler grundsätzlich in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig seien. Von daher sei eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeschlossen. Bleibt die DRV dabei, würde dies die Zahlung von Mindestlohn und die Sozialversicherungspflicht nach sich ziehen. Viele der oft abseits im Wald gelegenen Hütten werfen aber laut dem PWV insbesondere bei schlechtem Wetter nicht genug ab, um dies leisten zu können. Der PWV-Hauptvorsitzende Martin Brandl sieht darin eine Existenzfrage für so manches Waldhaus und sieht die Pfälzer Hüttenkultur gefährdet.

Ministerium bestätigt: Es gibt einen Termin

Alexander Schweitzer, SPD-Fraktionschef im Mainzer Landtag, hat deshalb ein Gespräch zwischen DRV, Vertretern der Sozialministerien auf Bundes- und Landesebene und dem PWV angeregt. Dazu soll es nun kommen, wie das Mainzer Sozialministerium bestätigt. Zu Einzelheiten will man sich dort zwar noch nicht äußern: „Wir befinden uns aktuell in der Endabstimmung zum konkreten Termin und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Nach RHEINPFALZ-Information ist aber der 28. November als Termin vorgesehen.

Dies wird dann der zweite „Hüttengipfel“ in der Geschichte des Vereins werden: Bereits am 30. Januar 2015 hatte es ein Treffen mit Vertretern aus Berlin und Mainz in Bonn gegeben. Im Mittelpunkt stand die kurz zuvor eingeführte Mindestlohnpflicht. Viele ehrenamtliche Hüttendienstler waren damals bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Auf diese Weise zahlten sie für ihre 40, 50 oder 60 Euro, die sie häufig für ihre ganztägigen Einsätze am Wochenende bekommen, geringe Steuern und Sozialabgaben.

Absprache ist den Prüfern offenbar unbekannt

In Bonn machten nicht zuletzt die Vertreter des Bundessozialministeriums klar: Wer bei der Minijob-Zentrale gemeldet ist, muss auch Mindestlohn bekommen. Deshalb lautete die Empfehlung damals: Um Mindestlohn zu vermeiden, sollen sich die Hüttendienstler bei der Minijob-Zentrale abmelden und die Geldbeträge in der Steuererklärung angeben.

Diese Absprache scheint den Prüfern der DRV Bund entweder unbekannt oder aber ein Dorn im Auge zu sein. PWV-Chef Brandl hofft, dass bei dem zweiten Hüttengipfel nun klar wird, ob die ehrenamtlichen Hüttendienstler weiter ehrenamtlich tätig sein dürfen.

„Endlich für Klarheit sorgen“: Zum Kommentar geht es hier.

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