Rheinland-Pfalz Stichwort: Pflege-WG

Wo die Grenze zwischen einem Pflegeheim mit stationärer Pflege und einer Pflege-WG mit ambulanter Pflege liegt, hängt nach Angaben des Mainzer Sozialministeriums von den Einflussmöglichkeiten der Bewohner ab. „Die Zuordnung einer Einrichtung in den Kontext stationär oder ambulant sieht das rheinland-pfälzische Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe nicht vor.“ Die Bewohner haben in einer WG, anders als im Heim, die Möglichkeit, Anbieter etwa für Pflegeleistungen oder für andere Unterstützungsleistungen oder die Verpflegung zu wählen. Das müssen die Betreiber solcher Angebote nachweisen. Eine betreute Wohngemeinschaft darf aus maximal zwölf Bewohnern bestehen.
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