Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Speyer: Gnädiges Urteil für 373-Punkte-Fahrer

Beim Abtransport vom Speyerer Bauhaus-Parkplatz: Der von der Polizei im September beschlagnahmte Audi Q7 des Beschuldigten.
Beim Abtransport vom Speyerer Bauhaus-Parkplatz: Der von der Polizei im September beschlagnahmte Audi Q7 des Beschuldigten. Foto: Polizei

373 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, überwiegend wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – die hatten einem 37-jährigen Speyerer in diesem Jahr nicht nur große Medienaufmerksamkeit, sondern auch eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung eingebracht. Am Dienstag stand er erneut vor dem Amtsgericht Speyer: Nur rund ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung war er erneut zweimal am Steuer erwischt worden.

Nochmals Bewährung oder eine Haftstrafe? Das war die Hauptfrage in dem Verfahren, in dem eigentlich „nur“ um die zwei neuerlichen Fahrten aus dem August und September dieses Jahres ging, tatsächlich aber um einiges mehr. „Wenn ich jetzt ins Gefängnis müsste, würde ich alles verlieren“, ließ der Angeklagte die Dolmetscherin übersetzen. Mit den rund 1400 Euro netto, die er als Lagerarbeiter verdiene, müsse er seine kranken Eltern in Osteuropa unterstützen.

Staatsanwältin Jutta Dykmans hingegen sah gewichtige Gründe für den Gang in die Justizvollzugsanstalt: „Ich halte den Angeklagten für unbelehrbar. Er fährt, wenn er meint, dass er Lust hat.“ Dabei sei der Sinn einer Bewährung, dass gerade so etwas nicht vorkomme. Die entsprechende Versuchung habe er in Speyer-West „bei sich vor die Tür gestellt“: einen Audi Q7 im Wert von 35.000 Euro, den er kurz nach der Verurteilung für die 373 Punkte im Februar von seinem Cousin übernommen hatte. Er habe ihn aber außer in den zwei Fällen nicht gefahren. Richter Nikolas Häusler beließ es am Ende „mit sämtlichen im Saal zugedrückten Augen“ bei einer erneuten Bewährungsstrafe: zu den acht Monaten vom Februar kommen neun weitere, die Einziehung des Autos und eine Geldbuße von 2000 Euro.

Einschlägig vorbestraft

Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein hatte der Mann schon von 2015 und 2016. Einmal hatte er mit seinem Lkw auf der B39 bei Speyer zudem einen Unfall mit zwei Verletzten verursacht. Die 373 Punkte hat er vor allem zwischen Dezember 2017 und Juli 2018 „eingefahren“: Als er von einer Polizeistreife wegen Unterschreitung des Mindestabstands gestoppt worden war, stellte diese anhand von Tachoscheiben fest, dass er als Lkw-Fahrer 150 vorsätzliche Touren ohne Fahrerlaubnis auf dem Kerbholz hatte – und für jede Einzelne gab es zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Er hatte zwar einen italienischen Führerschein, dieser war aber in Deutschland nicht gültig.

Die Verurteilung war rund ein halbes Jahr alt, als eine Mitarbeiterin der städtischen Führerscheinstelle den Mann im Sommer am Steuer seines Wagens auf dem Media-Markt-Parkplatz in der Domstadt bemerkte. Er habe einen Freund zum Einkaufen gefahren, so der 37-Jährige vor Gericht. „Ein Fehler, den ich jetzt bereue.“ Die Frau meldete der Polizei ihren Verdacht, diese fuhr gezielt Streife und ertappte den Mann einen Monat später in der Iggelheimer Straße erneut am Steuer. Seine Begründung dazu: Die Kollegin, die ihn zur Arbeit nach Hockenheim bringe, sei krank geworden, er habe aus Angst vor Kündigung selbst fahren müssen. „Eine große Dummheit“, sagte er vor Gericht.

Angeklagter zeigt Reue

Der Mann gestand alles ein. Er bereite sich nun per Videoseminar auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor, um nach der Sperrfrist von acht Monaten womöglich legal an einen Führerschein zu bekommen. Richter Häusler, vor dem er bereits im Februar gesessen hatte, sagte, er erinnere sich genau, ihn damals im Detail belehrt zu haben. Er wolle ihm den künftigen Führerschein-Erwerb jedoch nicht komplett verbauen. Die Staatsanwältin kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.

Punktesammler: Akten von Verkehrssündern im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Punktesammler: Akten von Verkehrssündern im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Foto: dpa
Großes Medieninteresse: Verfahren am Amtsgericht.
Großes Medieninteresse: Verfahren am Amtsgericht. Foto: pse
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