RHEINLAND-PFALZ Schwimmbäder: 1,50 Meter Abstand reichen aus

Ab Mittwoch dürfen Hallenbäder im Land wieder öffnen.
Ab Mittwoch dürfen Hallenbäder im Land wieder öffnen.

Der Abstand zwischen zwei Schwimmern in Hallen- und Freibädern soll 1,50 Meter betragen. Das steht in den jeweiligen Hygieneverordnungen des Landes, die zusammen mit der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung vergangene Woche veröffentlicht wurden.

In der jüngsten Verordnung wurde zunächst der Mindestabstand zwischen zwei Schwimmern von 1,50 auf drei Meter angehoben. Betreiber hätten daraufhin Probleme bei der Umsetzung angemeldet. Weil auch beim Abstand von 1,50 Meter der Infektionsschutz gewahrt bleiben könne, sei die Regelung einen Tag später rückgängig gemacht worden, sagte Stefanie Schneider, Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Mainz.

Ab Mittwoch dürfen Hallenbäder in Rheinland-Pfalz wieder öffnen, ebenso Saunen und Wellnessbäder. Betreiber müssen Vorsorge treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. In Hallenbädern sollen die Räume alle 20 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet werden. Am Dienstag habe erneut ein Gespräch zwischen Mitarbeitern des Ministeriums und Vertretern der Kommunen stattgefunden. Dabei sei es um die Erfassung der Daten von Schwimmbadbesuchern zur Kontaktnachverfolgung gegangen. Betreiber müssen die Daten einen Monat vorhalten.

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