MAINZ RHEINPFALZ Plus Artikel Rechnungshof Rheinland-Pfalz fordert mehr Klimaschutz

Die Zellertalbahn ist den Prüfern ein Dorn im Auge.
Die Zellertalbahn ist den Prüfern ein Dorn im Auge.

Das Land macht zu wenig Vorgaben bei der Förderung von Baumaßnahmen. Nach der Rüge kündigt das Ministerium einen Erlass an. Was die Prüfer außerdem beim Sozialwohnungsbau auszusetzen haben und bei der Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.

Bei Baumaßnahmen, die das Land fördert, werden häufig nicht die Ziele des Landesklimaschutzgesetzes erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz. Die Instrumente für ein nachhaltiges Bauen, die etwa die Nutzungszeit eines Gebäudes berücksichtigen, würden oft nicht genutzt, wie im Jahresbericht steht, den Rechnungshofpräsident Jörg Berres am Donnerstag in Mainz vorgestellt hat.

Von 87 geprüften Baumaßnahmen erfüllten nur 15 Prozent einen höheren als den gesetzlich geforderten energetischen Standard. Mehr noch: Vor Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes hätten 30 Prozent der 60 geprüften Baumaßnahmen höhere Standards erfüllt. Mit dem Landesklimaschutzgesetz aus dem Jahr 2014 strebt das Land an, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Den öffentlichen Stellen wurde eine Vorbildfunktion zugewiesen. Im Hochbau sollten die Förderprogramme des Landes die Grundsätze des nachhaltigen Bauens einhalten, heißt es im Bericht. Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte einen zentralen Erlass im Sinne des Landesklimaschutzgesetzes an.

Probleme sehen die Rechnungsprüfer außerdem beim Betrieb von geothermischen Anlagen in kommunalen Liegenschaften. Bei 42 solcher Anlagen, von denen 23 mit Landesmitteln gefördert wurden, seien Mängel festgestellt worden. Eine Überprüfung, ob diese wirtschaftlich und CO2-sparend betrieben wurden, sei bei 19 Anlagen nicht möglich, weil es an Messeinrichtungen fehle.

Anzahl der Sozialwohnungen stark gesunken

Zwischen 2006 und 2016 hat sich dem Bericht des Landesrechnungshofs zufolge die Anzahl der Sozialwohnungen von 77.200 auf weniger als 59.800 reduziert. In den nächsten zwölf Jahren könnte sich der Bestand auf knapp 28.000 Wohnungen verringern. Bis dahin würden zahlreiche Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen. Rechnungshofpräsident Berres begrüßt deshalb die Empfehlung des Ministeriums, dass Kommunen bei neuen Wohnquartieren 25 Prozent der Wohnungen als sozialen Mietwohnraum ausweisen sollen. In der Praxis haben die Bauträger zwischen 2012 und 2018 mit 244 Millionen Euro nur ein Drittel der vom Land bereitgestellten Fördersumme für sozialen Wohnraum abgerufen. Der Rest des Geldes sei in die Eigenheimförderung geflossen, hieß es. Nach Angaben des Finanzministeriums kamen 2560 Sozialwohnungen im vergangenen Jahr neu hinzu.

Lasche Kontrolle des Landesjugendamts

Im Bereich der Flüchtlingspolitik erhebt der Landesrechnungshof Vorwürfe gegen das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort seien die Erstattungsansprüche der Jugendämter bei der Gewährung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ordnungsgemäß geprüft worden. Die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern einreisen, werden nach den Vorgaben der Vereinten Nationen in Obhut genommen. Die Kosten der Kommunen werden vom Land erstattet. Alleine im Jahr 2017 fielen dafür 185 Millionen Euro an. Stichprobenartig hat der Landesrechnungshof 195 Fälle geprüft. In 32 Prozent der Fälle seien Unterlagen zur Altersfeststellung nicht in den Akten enthalten gewesen. Dennoch seien mehr als 2,5 Millionen Euro erstattet worden. Bemängelt hat der Rechnungshof außerdem, dass in 39 Prozent der Fälle das Landesamt Kosten erstattet hat, ohne sich Unterlagen wie Sorgerechtspläne oder Hilfepläne vorlegen zu lassen. Diese Kosten hätten sich auf 3,1 Millionen Euro summiert.

Wirtschaftliche Risiken in der Zellertalbahn

Die Pläne des Donnersbergkreises, die Strecke der Zellertalbahn zu pachten und für den Güter- und Ausflugsverkehr herzurichten, birgt nach Auffassung des Landesrechnungshofs erhebliche wirtschaftliche Risiken. Sie sei nur dann vertretbar, wenn sie nicht nur für den Ausflugs-, sondern auch für den Güterverkehr genutzt werden könne. Außerdem müsste der Betrieb ohne neue Schulden auskommen. Für die Wiederherrichtung der Zellertalbahn-Strecke rechnet der Kreis den Angaben nach mit 7,9 Millionen Euro, davon soll das Land 6,7 Millionen zuschießen.

Nach Auffassung des Rechnungshofs hat der Landkreis bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt. Das Fahrgastaufkommen und die Wertschöpfung aus dem touristischen Angebot seien überschätzt worden. Es sei außerdem offen, ob die Strecke für den Güterverkehr geeignet sei oder ob sie erst ertüchtigt werden müsse. „Das Vorhaben birgt wirtschaftliche Risiken, die die dauernde Leistungsfähigkeit des hoch verschuldeten Donnersbergkreises weiter gefährden“, lautet das Fazit der Prüfer aus Speyer.

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