Rheinland-Pfalz Prozess wegen Führerscheinbetrugs: Geständnisse gegen niedrigere Strafen

Rund 3000 Euro sollen die Angeklagten kassiert haben, wenn sie für einen „Kunden“ einen Ersatzkandidaten zur theoretischen Fahrp
Rund 3000 Euro sollen die Angeklagten kassiert haben, wenn sie für einen »Kunden« einen Ersatzkandidaten zur theoretischen Fahrprüfung geschickt haben. Foto: dpa

Der Prozess gegen fünf Angeklagte wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Urkundenfälschung vor dem Landgericht Kaiserslautern ist am Donnerstag fortgesetzt worden. Die Beschuldigten sollen illegal „Ersatzkandidaten“ zur theoretischen Führerschein- und zu Sprachprüfungen geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Gruppe 46 Fälle zwischen Mai 2018 und Februar 2019 vor.

Drei Angeklagte, darunter der Hauptangeklagte aus Kaiserslautern, stimmten zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag einer von der Kammer vergangene Woche vorgeschlagenen Einigung zu. Die anderen beiden lehnten dies ab. Für einen 34-Jährigen geht es um Gefängnis ja oder nein. Damit begründete sein Verteidiger die Ablehnung des Vorschlags auf eine Einigung. Er wolle kämpfen. „Dafür steht zu viel für ihn auf dem Spiel“, sagte dessen Anwalt Axel Küster.

Das hat das Gericht angeboten

Ziel der angebotenen Einigung durch das Gericht ist eine verkürzte Beweisaufnahme. Im Falle von Geständnissen hatte die Kammer folgenden Strafrahmen in Aussicht gestellt:

Für den Hauptangeklagten kämen eine Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und neun Monaten, für den 34 –jährigen Mann, der wegen 26 Taten bezichtigt wird, im günstigsten Fall eine zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und im ungünstigsten Fall eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten in Betracht.

Für die 37–jährige ehemalige Lebensgefährtin des Hauptangeklagten – ihr werden elf Taten zur Last gelegt – gab der Vorsitzende eine zur Bewährung aussetzungsfähige Strafe von einem Jahr und neun Monaten als Untergrenze und eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten als Obergrenze bekannt.

Der 37-jährige Angeklagte, der sieben Taten als „Ersatzschreiber“ begangen haben soll, habe mit einer Bewährungsstrafe zwischen zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten und der 25 –Jährige, der wegen vier Taten als „Ersatzschreiber“ bezichtigt wird, mit einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe zwischen acht Monaten und einem Jahr zu rechnen.

Das waren die „Kunden“

Ermittler hatten in dem Prozess berichtet, die jeweiligen „Kunden“ der Angeklagten seien zumeist aus dem Kosovo gekommen. Sie hätten – anders als EU-Bürger – ihre Prüfung nicht in ihrer Muttersprache ablegen können. Es seien aber auch deutsche Auftraggeber dabei gewesen.

Die Verhandlung am Donnerstag soll nach einer Pause fortgesetzt werden.

Wie die Ermittler den Beschuldigten auf die Spur kamen, steht hier.

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