Rheinland-Pfalz Mehr Sexualdelikte
«Mainz». Die Polizei hat in den ersten neun Monaten des Jahres deutlich mehr Sexualstraftaten in Rheinland-Pfalz registriert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das Mainzer Innenministerium führt dies auf die Ende 2016 in Kraft getretene Verschärfung des Sexualstrafrechts zurück.
Aus einem jetzt veröffentlichten Bericht des Innenministeriums für den Landtagsauschuss „Gleichstellung und Frauenförderung“ geht hervor, dass bis Ende September 2096 Sexualstraftaten aktenkundig wurden. Das sind 325 Fälle oder rund 18 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2016. Das Innenministerium erklärt diesen Anstieg vor allem mit einem neu eingeführten Paragrafen des Strafgesetzbuches, wonach nun auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen an Po oder Busen strafbar sind. Damit sollte der „Nein-heißt-Nein“-Grundsatz im deutschen Strafrecht verankert werden; die Debatte darüber war vor allem durch die Ereignisse in der Silvesternacht 2015 in Köln geprägt gewesen. In der Kriminalitätsstatistik wurden in Rheinland-Pfalz von Januar bis September 336 solcher Fälle von sexueller Belästigung erfasst. Diese Delikte zählten bisher nicht zu den Sexualstraftaten und wurden zuvor von der Polizei nur teilweise als Beleidigung auf sexueller Basis aufgenommen. Rechne man diese 336 Delikte von sexueller Belästigung aus den erfassten Sexualstraftaten heraus, werde deutlich, dass sich die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr in etwa auf dem gleichen Niveau bewegten, heißt es in dem Bericht des Innenministeriums. Erfreulich sei die hohe Aufklärungsquote bei Sexualdelikten, so das Ministerium weiter. Sie liege in den ersten neun Monaten bei 84,5 Prozent und damit um 22 Prozentpunkte über der Aufklärungsquote aller registrierten Straftaten. Bei den 2096 Sexualstraftaten in den ersten neun Monaten hat die Polizei insgesamt 1617 Tatverdächtige ermittelt, 175 davon waren Zuwanderer. Das entspricht einem Anteil von 10,8 Prozent (Vorjahr: 9,9 Prozent). Erste Urteile nach dem neuen Strafrechtsparagrafen 184i gegen Grapscher hatte es bereits Anfang des Jahres gegeben: Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte im Mai einen 27 Jahre alten Libyer zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße drei Mal an den Po gefasst hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte bereits im Februar einen Nordafrikaner zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine 41-Jährige in der S-Bahn begrapscht hatte.