Rheinland-Pfalz Kurz vor Impfpflicht-Start noch rund 13.000 ohne Impfstatus
Mainz (dpa/lrs) - Von dieser Zahl müssten noch diejenigen abgezogen werden, die aktuell mit Covid-19 infiziert seien, erklärte das Ministerium. Zuständig für die Umsetzung der bundesweit geltenden Regelung sind die jeweiligen Gesundheitsämter. Würden die Nachweise nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt oder bestünden Zweifel an deren Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, müsse die Leitung der jeweiligen Einrichtung dies unverzüglich dem zuständigen Amt melden.
Die gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden dann aufgefordert, die erforderlichen Nachweise vorzulegen und erhielten dafür eine Frist von zwei Wochen. Sollte der Nachweis auch dann nicht erbracht werden, werde im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt. Zudem werde den Beschäftigten verboten, die Einrichtung zu betreten. Eine Verpflichtung, ungeimpfte Beschäftigte unmittelbar am 15. März freizustellen, haben Arbeitgeber den Angaben zufolge nicht.
Bei der Impfquote in den Einrichtungen der Altenpflege steht das Land nach eigenen Angaben gut da. Laut einer Erhebung des Sozialministeriums, die alle zwei Wochen aktualisiert wird, liegt die Quote der vollständig geimpften oder genesenen Mitarbeitenden in den Einrichtungen, die ihre Zahlen übermittelt haben, bei 95,54 Prozent. Die Impfquote bei Beschäftigten in den Krankenhäusern und übrigen medizinischen Einrichtungen im Land liege bei rund 92,5 Prozent, teilte das Ministerium mit.
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