Rheinland-Pfalz Kläger muss Kosten tragen

«BAD DÜRKHEIM.»Im Gerichtsstreit um eine Aussage über Juden darf der Herxheimer Bürgermeister Georg Welker (parteilos) seine Äußerung zwar nicht wiederholen, die Kosten für das Verfahren muss aber der Kläger bezahlen. Diese Entscheidung hat gestern das Bad Dürkheimer Amtsgericht bekanntgegeben.

Um viel Geld geht es nicht: Laut Amtsgerichtsdirektorin Susanna Braun seien es wohl unter hundert Euro, die an Gerichtskosten angefallen seien. Bezahlen muss sie Gilbert Kallenborn, der Welker in einem Eilverfahren auf Unterlassung verklagt hatte. Beide waren ohne Anwalt erschienen. „Ich höre die Opfer, das waren auch deutsche Bürger, nicht nur die jüdischen“, hatte Welker im ARD-Magazin „Kontraste“ gesagt. Dort ging es um die Wirkung der sogenannten Hitlerglocke im Herxheimer Kirchturm. Kallenborn sah sich durch die Aussage beleidigt, weil Welker damit zwischen deutschen und jüdischen Bürgern selektiere. Der Bürgermeister gab vor Gericht zu, dass die Äußerung in isolierter Form missverständlich sein könne. Bei einer Wiederholung des Satzes droht dem 71-Jährigen nach dem Urteil nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dass der Kläger die Gerichtskosten zu tragen hat, sei nicht der Normalfall, sagte die Amtsgerichtsdirektorin. Kallenborn habe Welker aber zuvor nicht außergerichtlich zur Unterlassung aufgefordert. Der Saarländer will Beschwerde beim Landgericht einlegen.

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