Rheinland-Pfalz Keine Rettung für kleinste Grundschule des Landes

«Koblenz/Klotten.» Die wegen ihrer Schließung in die Schlagzeilen geratene Grundschule in Klotten an der Mosel darf nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht wieder ihre Türen öffnen.

Der Antrag der Ortsgemeinde, die Schließungsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aufzuheben, blieb in einem Eilverfahren ohne Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Koblenz mitteilte (Aktenzeichen: 4 L 808/17.KO). Es argumentierte vor allem mit den deutlich gesunkenen Schülerzahlen. Im Schuljahr 2010/2011 hätten noch 33 Kinder die kleine Grundschule besucht. 2016/2017 seien es nur noch sieben gewesen, so dass die Schule die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht mehr erreiche. Welche Auswirkungen diese Umstände hätten, müsse im Hauptsacheverfahren abschließend beantwortet werden. Die vorläufige Schließung der Zwergschule ist laut Gericht gleichwohl gerechtfertigt. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Bei der Überprüfung von 41 kleinen Grundschulen im Bundesland stehen nach der ersten Schließung in Klotten weitere Entscheidungen an. Bereits klar ist, dass die Grundschule in Wernersberg (Kreis Südliche Weinstraße) fortgeführt wird (wir informierten). Für die 39 weiteren Schulen können die kommunalen Träger noch bis Ende September ein Konzept zur Standortsicherung einreichen. In der Pfalz müssen die Grundschulen in Linden, Frankenstein (beide Kreis Kaiserslautern), Esthal (Kreis Bad Dürkheim), Wörth-Büchelberg, Wilgartswiesen, Busenberg (beide Kreis Südwestpfalz) und Dannenfels (Donnersbergkreis) um ihre Zukunft bangen.

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