Rheinland-Pfalz Gutachterin wehrt sich

(kad). Die gerichtliche Auseinandersetzung um ein Gutachten, aufgrund dessen einem Elternpaar aus Fußgönheim die Kinder weggenommen wurden, geht in eine neue Runde. Die Gutachterin der Mainzer Universitätsmedizin legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz ein. Das sagte ein Sprecher der Universitätsmedizin gestern auf Anfrage.
/FUSSGÖNHEIM Der Fall schlug hohe Wellen: Dem Elternpaar Stefanie und Kevin Diemer aus Fußgönheim (Rhein-Pfalz-Kreis) hatte das Jugendamt 2013 die damals sieben und 18 Monate alten Söhne weggenommen und in Pflegefamilien gesteckt. Der Vorwurf lautete, die Eltern misshandelten ihre Kinder. Die Eltern wehrten sich verzweifelt, aber es sollte ein halbes Jahr dauern und zweier Gutachten bedürfen, bis ein Familiengerichtsurteil ermöglichte, dass die Diemers ihre Söhne wieder nach Hause holen konnten. Erst dann waren die amtlichen Stellen davon überzeugt, dass die Auffälligkeiten der Kinder am Kopf auf einen angeborenen Hydrozephalus, gemeinhin als Wasserkopf bekannt, zurückgehen und nicht auf ein Schütteltrauma, wie die Mainzer Gutachterin aufgrund von ärztlichen Befunden aus einer Mannheimer und einer Ludwigshafener Klinik diagnostiziert hatte. Die Familie zog vor Gericht, um die Universitätsmedizin und die Gutachterin auf Schadenersatz zu verklagen. Das Landgericht Mainz sah bei der Universitätsmedizin als Institution keine Schuld, dafür aber bei der bundesweit renommierten Gutachterin (wir berichteten am 1. Juli). Die Medizinerin hat die vom Land geförderte forensische Ambulanz der Universitätsmedizin maßgeblich mit aufgebaut. Diese Ambulanz ist darauf spezialisiert, Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen oder Kindesmissbrauch nachzugehen und sowohl be- als auch entlastendes Anhaltspunkte zu dokumentieren. Deshalb war die Medizinerin auch einer Ärztin des Klinikums in Mannheim bekannt, die erstmals den Verdacht auf eine Misshandlung hegte. Es waren die Auffälligkeiten am Kopf des Kindes und die Tatsache, dass es in der Entwicklung nicht altersgerecht sei. Den Gutachtenauftrag hatte das eingeschaltete Jugendamt vergeben, das Familiengericht stimmte nach Vorlage der Ergebnisse zu, die Kinder aus der Familie zu holen – „das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen“, heißt es offiziell. Das Gericht sah es in dem mittlerweile schriftlich vorliegenden Urteil als erwiesen an, dass das Gutachten „objektiv unrichtig“ ist. So schloss die Medizinerin aus, dass die Auffälligkeiten im Zusammenhang mit einem „familiär bedingten Makrozephalus“, also einem vergrößerten Schädel, zu sehen seien. Dass aber nicht nur die Kinder, sondern auch deren Mutter in unterschiedlicher Ausprägung einen Hydrozephalus haben, ist für das Gericht unstrittig. Die Mainzer Richter haben mit dem Urteil nach den Worten des Vorsitzenden Richters Rüdiger Orf Neuland betreten, weil noch nie darüber entschieden worden sei, inwieweit Sachverständige, die von Jugendämtern beauftragt wurden, haftbar sind. Eine Berufung hatte das Gericht bereits erwartet. Den Eingang konnte das Koblenzer Oberlandesgericht gestern noch nicht bestätigen. Sprecher Harald Schneider sagte, dass das Verfahren, sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werde.