Rheinland-Pfalz
Geschäfte öffnen wieder – aber wie viele Kunden dürfen in den Laden?
Die neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sieht etliche Lockerungen vor. Eine der wichtigsten: Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen, sofern die Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nicht überschritten wird. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen. Doch es gibt Auflagen zur Hygiene – das betrifft die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Schutzscheiben für das Kassenpersonal – und zur Steuerung des Zutrittes – beispielsweise durch Einlasskontrollen.
Außerdem müssen die Einzelhändler dafür sorgen, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird und sich insgesamt höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche in dem Geschäft befindet. Dabei wird nicht zwischen Flächen unterschieden, die frei zugänglich sind, und solchen, die mit Waren zugestellt sind, wie ein Sprecher der Mainzer Staatskanzlei am Sonntag bestätigte. Das heißt: Ein Geschäft mit 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf bis zu 80 Kunden gleichzeitig hereinlassen.
Zur neuen Landesverordnung veröffentlichte die Landesregierung eine „Auslegungshilfe“, die im Detail zeigt, was ab Montag möglich ist und was nicht. Hier die wichtigsten Fakten:
Abhol- und Lieferdienste: gestattet für alle Arten von Waren, auch für nicht-gewerbliche. Der Abholer muss die bestellte Ware an Tür oder Fenster entgegennehmen. Betreten der Räumlichkeit durch die Abholenden ist nicht gestattet.
Autohäuser: Verkauf und Reparatur gestattet.
Autovermietung/Carsharing/Autowaschanlagen: gestattet.
Bestattungen: im engsten Familienkreis zulässig.
Blumenläden: gestattet bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Eisdielen: geschlossen; erlaubt ist aber der Abhol-, Liefer- und Bringdienst. Straßenverkauf gestattet.
Podologie/Hörakustiker: gestattet.
Gärtnereien: gestattet.
Hochzeiten: standesamtliche Trauungen sind erlaubt.
Imbisse: gestattet, aber kein Verzehr an Ort und Stelle.
Kioske: gestattet.
Kosmetikstudios: geschlossen.
Lotto-Annahmestellen, die auch Zeitungsverkauf bieten: gestattet wegen des Zeitungsverkaufs (der Schwerpunkt des Angebotes ist dabei ausschlaggebend).
Malls/Outlet-Center: gestattet unter Beachtung der Hygieneanforderungen, insbesondere der Einhaltung des Mindestabstands und der Steuerung des Zutritts.
Massagesalons: geschlossen, medizinische Massagen sind jedoch erlaubt.
Musik-/Tanzschulen: geschlossen.
Nagelstudios: geschlossen.
Physiotherapie: gestattet.
Reisebüros: gestattet sofern die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt.
Fahrradhandel: gestattet.
Sanitätshäuser: gestattet.
Schlüsseldienste: gestattet.
Sonnenbänke: geschlossen.
Wochenmärkte: gestattet.
Gastronomie: Weiter geschlossen bleiben Bars, Restaurants, Diskotheken, Kneipen, Gaststätten.
Jetzt über hundert Todesfälle in Rheinland-Pfalz
Die Anzahl der bestätigten Corona-Infektionen ist am Sonntag in Rheinland-Pfalz auf 5493 gestiegen. Seit Beginn der Pandemie sind in Rheinland-Pfalz 107 infizierte Menschen gestorben. Die Anzahl der Neuinfektionen pro Tag hat sich jedoch in den vergangenen Wochen bei Schwankungen im Schnitt nach unten entwickelt.