Rheinland-Pfalz Experte untersucht „Waldhof“-Havarie

KÖLN/ST. GOAR (jüm). Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln will den Ursachen der „Waldhof“-Havarie auf den Grund gehen. Dazu hat es jetzt einen Sachverständigen beauftragt.

In erster Instanz kam das Schifffahrtsgericht in St. Goar zu dem Ergebnis, dass der Säuretanker im Januar 2011 nahe der Loreley kenterte, weil er falsch beladen war und dadurch instabil wurde. Damit machte das Gericht allein den „Waldhof“-Schiffsführer für das Unglück, durch das der Schiffsverkehr auf dem Rhein 32 Tage blockiert war, verantwortlich. Gegen dieses Urteil legte die „Waldhof“-Reederei Berufung zum OLG als „Rheinschifffahrtsobergericht“ ein. Die Reederei ist der Auffassung, dass dem Kapitän des entgegenkommenden Containerschiffs „Acropolis“ ein fataler Fehler unterlaufen sei. Das Unglück ereignete sich in einer schmalen Passage, an der sich der Rhein abrupt nach links wendet. Nach Überzeugung der „Waldhof“-Reederei hätte der flussaufwärts fahrende „Acropolis“-Kapitän vor der Flussbiegung abwarten müssen, bis der Säuretanker die Stelle bewältigt hatte. Stattdessen habe das Containerschiff seine Fahrt unverändert fortgesetzt. Dadurch habe die „Acropolis“ das Kentern der „Waldhof“ erst herbeigeführt. Mit ihrer Berufung will die „Waldhof“ -Reederei einen Schadenersatzanspruch von über 1,5 Millionen Euro gegen die „Acropolis“-Eigner durchsetzen. Nachdem es zu keiner außergerichtlichen Einigung kam, schaltet das OLG nun einen Sachverständigen ein. Der soll klären, auf welchem Kurs sich „Acropolis“ und „Waldhof“ befanden, als es zur Havarie kam, und welche Abstände den Schiffen bei der Vorbeifahrt zur Verfügung standen. Dieser als schwierig geltende Abschnitt des Mittelrheintales wird besonders überwacht, weshalb von der „Waldhof“-Unglücksfahrt Radaraufzeichnungen existieren. Auch soll die Frage beantwortet werden, ob die „Acropolis“ zum Unfallzeitpunkt dort überhaupt fahren durfte. Mit Hilfe des Experten will das Gericht klären, ob der „Acropolis“-Kapitän zumindest eine Mitschuld am „Waldhof“-Untergang trägt. Darüber hinaus soll die „Waldhof“-Reederei noch erläutern, wie sich die geforderte Schadensersatzsumme zusammensetzt.

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