Rheinland-Pfalz
Einwurf: Wegen früherer Holzvermarktung drohen horrende Forderungen
So mancher hielt im Jahr 2018 das Tempo, mit dem das Mainzer Umweltministerium die Entflechtung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz vorantrieb, für übertrieben. Schon damals wurde die Eile mit möglichen Schadenersatzforderungen begründet. Im vergangenen Sommer erhob dann die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan eine Schadenersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg über sage und schreibe 416 Millionen Euro. Spätestens da war klar, dass die Befürchtungen berechtigt waren.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Stuttgarter Rechtsstreit bis zur letzten Instanz über ein Jahrzehnt hinziehen wird. Bis dahin bleibt offen, ob die Klage juristisch Erfolg haben wird. Schon wesentlich früher wird sich allerdings zeigen, ob die US-Kanzlei auch Rheinland-Pfalz mit einer ähnlich horrenden Forderung überziehen wird. Und ob der Finanzierer bereit ist, das Risiko einzugehen, mehrere kostspielige Prozesse parallel zu führen. Oder ob er den Stuttgarter Rechtsstreit zunächst einmal als Modellverfahren betrachtet, um die Chancen auszuloten.