Rheinland-Pfalz Einwurf: Nötige Ruhe

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Es sind letztlich Gewissensentscheidungen, die die Mitglieder der Härtefallkommission zu fällen haben. Dort, wo Behörden und Gerichte keine rechtliche Grundlage erkennen, dass Migranten ein Bleiberecht zuerkannt wird, prüfen die Sachverständigen, ob dennoch humanitäre Gründe dafür sprechen, die Menschen nicht abzuschieben. Es ist ein Gnadenrecht und muss deshalb die Ausnahme bleiben. Sonst würde der Rechtsstaat unterwandert. Unterschiedliche Meinungen und Interessen in der Kommission gewähren die breite Akzeptanz der Entscheidungen. Welche Verstimmungen es auch immer waren, die vor eineinhalb Jahren dazu führten, dass die Vertreter der Kommunen mit wehenden Fahnen ausgezogen sind – gut, dass sie beigelegt wurden. Nur in der nötigen Ruhe kann das Gremium seine schwierigen Entscheidungen gewissenhaft treffen.

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