Rheinland-Pfalz „Corona-Ferien“: Was bedeutet das für Eltern?

Großeltern als Notfalllösung sind zurzeit keine Option.
Großeltern als Notfalllösung sind zurzeit keine Option.

Im Saarland bleiben ab kommendem Montag alle Schulen und Kitas geschlossen. In Rheinland-Pfalz fällt die endgültige Entscheidung am heutigen Freitag. Dürfen Arbeitnehmer unter diesen Umständen zuhause bleiben, wenn ihre Kinder das auch tun?

Es ist eine enorme Herausforderung für Eltern und Arbeitgeber: Denn die eigenen Kinder unbetreut zu wissen, treibt Vielen eine tiefe Sorgenfalte auf die Stirn. Aber was tun, wenn die Kinder zuhause bleiben sollen, während man selbst zur Arbeit muss? Wie die Tagesschau berichtet, ist es für Arbeitnehmer aber über einen kurzen Zeitraum möglich, zuhause zu bleiben und bezahlt zu werden. Grundlage dafür sei der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („vorübergehende Verhinderung“).

Zuvor müssen Eltern aber folgendes beachten:

Sie müssten prüfen, ob es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt, was im nächsten Atemzug weitere Probleme mit sich bringt. Denn für viele Familien seien die Großeltern der Plan B. Vom Kontakt zwischen Enkeln und Großeltern wird jedoch aktuell abgeraten, da ältere Menschen zur Corona-Risikogruppe gehören.

Sie sollten ihren Arbeitgeber informieren und prüfen, ob im „Arbeits- oder Tarifvertrag die Rechte von § 616 vielleicht ausgeschlossen wurden“, so der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.

Auf längere Sicht sollten Möglichkeiten, wie bezahlter Urlaub oder Homeoffice ins Auge gefasst werden.

Kinder mit zur Arbeit zu nehmen und dort zu betreuen, sei hingegen schwierig: „ In der aktuellen Situation würden viele Chefs sicher darauf hinweisen, dass soziale Kontakte möglichst vermieden werden sollen“, schreibt Bräutigam.

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