Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Luca-App: Datenschutz als „Supergrundrecht“

Justizminister Mertin (FDP)
Justizminister Mertin (FDP)

Die unrechtmäßige Abfrage von Daten der „Luca-App“ zur Aufklärung eines Todesfalls hatte auf Antrag der Freien Wähler ein Nachspiel im Landtag. Die CDU kritisierte am Mittwoch einen allzu strengen Datenschutz, die AfD forderte eine radikale Konsequenz.

Was zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat eher? Dass er Daten für einen anderen Zweck verwendet als ursprünglich vorgesehen? Oder dass er den Datenschutz über die Aufklärung von Verbrechen stellt?

Diese Fragen bewegten zwei Parlamentarier ganz besonders in der Debatte um die Luca-App, die 2021 zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten eingeführt worden ist. Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler, von Beruf Anwalt, sieht die Bürger getäuscht, „hinter die Fichte geführt“, wenn ihre Daten über die Luca-App von Ermittlern abgefragt werden dürfen. Der Pfälzer Dirk Herber, der für die CDU die Innenpolitik beackert und gelernter Polizist ist, sieht den Vertrauensverlust dann, wenn Verbrechen nicht aufgeklärt werden. „Datenschutz ist kein Supergrundrecht“, sagte Herber. Es stehe immer im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten. Der vorliegende Fall sei allerdings klar: „Die Verwendung der Daten war nicht zulässig.“

Sturz nach Streit in Mainzer Gaststätte

Ende November stürzte ein Mann vor einer Gaststätte in Mainz und starb später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Zuvor hatte es den Erkenntnissen nach einen Streit gegeben, bei dem ein 21-Jähriger das spätere Opfer mit der flachen Hand geschlagen hat. Ob der Schlag und der Sturz zusammenhängen, ist auch nach der Obduktion unklar. Der beschuldigte 21-Jährige machte bisher keine Angaben. Ende Dezember hat die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt die Daten der Luca-App angefordert, um herauszufinden, wer an diesem Abend in der Gaststätte war.

21 Gäste seien daraufhin als potenzielle Zeugen angefragt worden. Dies sei unzulässig, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) vergangene Woche im Rechtsausschuss des Landtags. Die Generalstaatsanwaltschaften hätten die Staatsanwaltschaften nun angewiesen, nur noch mit richterlichem Beschluss Daten abzufragen und nur dann, wenn es um Mord, Totschlag oder Terror gehe.

Beim Mautgesetz klare Regeln

Das sieht Wefelscheid ganz anders: Die Daten dürften gar nicht für Ermittlungen abgefragt werden. Im Infektionsschutzgesetz stehe, sie dürften nur im Zusammenhang mit der Corona-Nachverfolgung verwendet werden. Christoph Spies, SPD-Abgeordneter aus Grünstadt, führte die Abfrage von Autokennzeichen im Zusammenhang mit Ermittlungen an, dabei handele es sich ebenfalls um eine Zweckänderung. Im Mautgesetz sei anders als im Infektionsschutzgesetz klar geregelt, dass die gewonnenen Daten nicht beschlagnahmt werden dürften – auch nicht zum Zweck der Strafverfolgung, sagte FDP-Fraktionschef Philipp Fernis.

„Für die Bürger muss es eine klare Rechtsregelung geben und keine, über die Juristen streiten“, sagte der Grünen-Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger. Deshalb sei es sinnvoll, dass der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändere.

Justizminister hält sich raus

Der Justizminister schloss sich keiner der beiden Auffassungen an. Dies sei entweder Sache des Bundesgesetzgebers oder der Gerichte, nicht aber der rheinland-pfälzischen Landesregierung.

Die AfD will die Zusammenarbeit des Landes mit der Luca-App beenden. Peter Stuhlfauth aus Haßloch sagte, ihr Einsatz sei reine Geldverschwendung, weil durch sie kaum positive Corona-Fälle entdeckt würden.

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