Ahrtal
Flutkatastrophe: Hätte das Land viel früher eingreifen müssen?
Was steht im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz?
In Paragraph 24 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) steht: „Die Einsatzleitung hat [...] 2. die Landrätin oder der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebiets mehrere Gemeinden betroffen sind [....] 3. die Präsidentin oder der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1“. Dort ist zu lesen: „Das Land hat zur Erfüllung seiner Aufgaben [...] im Katastrophenschutz 1. Alarm- und Einsatzpläne [aufzustellen] a) für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, b) für sonstige Gefahr bringende Ereignisse, von denen Gefahren ausgehen können, die mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte betreffen und zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern [...].“
Wie legt das Land das Gesetz aus?
Das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft Koblenz sind der Auffassung, dass die Einsatzleitung für den Katastrophenschutz in der Flutnacht zum 15. Juli 2021 mit 134 Toten beim Landkreis Ahrweiler gelegen habe. Wegen der fehlenden Ortskenntnis sei eine Landesbehörde dazu nicht in der Lage. Gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und gegen den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises wird wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt: Die Menschen im Ahrtal sollen unzureichend gewarnt und evakuiert worden sein.
Wer stützt diese These?
Der Staatsrechtler Josef Ruthig von der Uni Mainz hat im Auftrag des Innenministeriums eine gutachterliche Stellungnahme verfasst. Darin heißt es, selbst wenn zentrale Abwehrmaßnahmen nötig seien, komme es „maßgeblich auf die Einschätzung des Landkreises“ an, ob das Land den Einsatz leiten solle. Ruthig bescheinigt Lewentz, dessen Besuch in der Technischen Einsatzleitstelle (TEL) in Ahrweiler am Flutabend zwischen 19.20 Uhr und 19.45 Uhr sei informeller Natur gewesen.
Gibt es andere Stimmen?
Der Staatsrechtler Bernd Grzeszick von der Uni Heidelberg ging als Zeuge im U-Ausschuss der abstrakten Frage nach, wann die Einsatzleitung auf das Land übergeht: Das könne bei katastrophalen Starkregenereignissen der Fall sein, wenn mehrere Landkreise betroffen seien, nachbarschaftliche Hilfe nicht mehr ausreiche und knappe Güter, zum Beispiel Hubschrauber mit Seilwinden, zur Luftrettung verteilt werden müssten. Laut Grzeszick bleibe der Landrat in jedem Fall mit in der Verantwortung, egal wer die Einsatzleitung innehabe. Die unteren Katastrophenschutzbehörden blieben immer eingebunden, die Ortskenntnis gehe also nicht verloren.
Warum bestellt der U-Ausschuss weitere Gutachter?
Sofern Grzeszicks Gesetzesauslegung für die Flutnacht zutrifft, könnte es politisch heikel werden für Innenminister Lewentz und für den Chef der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz. Insbesondere die SPD dürfte ein Interesse haben, dass Grzeszicks Thesen entkräftet werden. Aussagen sollen der frühere Referent für Katastrophenschutz im Innenministerium in Mainz, Gerd Gräff, sowie der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy.
Wäre das Land für die Einsatzleitung gerüstet gewesen?
Diese Frage ist im U-Ausschuss bisher nicht gestellt worden. Die ADD hat am Nachmittag des 14. Juli eine Koordinierungsstelle eingerichtet, um den sechs betroffenen Landkreisen und der Stadt Trier zu helfen. Sie versuchte, Hubschrauber zu organisieren, mobilisierte überörtliche Einsatzkräfte und half, Sandsäcke zu beschaffen. Es gibt keine Hinweise, dass sie der TEL in Ahrweiler bei Führungsaufgaben Unterstützung angeboten hat. Zu diesen Aufgaben gehören die Lageerkundung oder die Öffentlichkeitsarbeit. Beides waren Schwachstellen in der Flutnacht.
Welche Strukturen fehlen in Rheinland-Pfalz?
Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Winnweiler (Donnersbergkreis), der Sicherheitsingenieur Christian Füllert, hat nach seinem Einsatz im Ahrtal niedergeschrieben, wo es klemmt. Danach fehlt es an einer „vorgeplanten überörtlichen Führungsunterstützung“. Anders in Baden-Württemberg und Hessen, wo es den Angaben nach mobile Führungsunterstützungs-Teams beziehungsweise vier alarmierbare Stäbe zwischen den Landkreisebenen gibt. Der frühere Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme, empfiehlt dem Land , ein Unterstützungsteam mit erfahrenen Krisenmanagern aufzubauen, die die Führung vor Ort verstärken. Als Beispiel nennt er die Fachgruppe „Führung und Kommunikation“ des THW.