Fragen und Antworten
Was man an Ostern darf und was nicht – Politiker appellieren: „Bleiben Sie zuhause“
Darf man an Ostern Verwandte, Freunde oder Nachbarn zum Essen einladen? Und wenn ja, wie viele?
Dies ist nicht verboten – und es gibt eigentlich auch keine Obergrenze. Denn die Personenbegrenzungen der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung gelten nur für den öffentlichen Raum. Im privaten Bereich sollten aber der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern sowie Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sagt die Landesregierung. Zudem gelte es, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen und vor allem ältere Menschen zu schützen. Die Staatskanzlei: „Insofern sollte jede Familie auch aus eigenem Interesse vor allem ihre Großeltern schützen – ob durch Einhaltung des Mindestabstandes und Hygienemaßnahmen oder auch die schwere Entscheidung, den Besuch auszusetzen.“
Die Bürger blieben daher angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – solle daher generell verzichtet werden. Die Staatskanzlei: „Dies stellt kein Verbot dar, sondern eine im eigenen Interesse einzuhaltende, dringende Empfehlung.“
Dem schlossen sich am Mittwoch alle acht Landräte und acht Oberbürgermeister sowie die zwei Polizeipräsidenten in der Pfalz an. In ihrem Appell heißt es: „Wir alle bitten Sie, halten Sie weiter durch und bleiben Sie zuhause, soweit es möglich ist. Verzichten Sie auf Osterbesuche. Bringen Sie Ihre Familie und Ihre Freunde und auch sich nicht in Gefahr.“
Darf ich mit der Familie oder Freunden zum Ostereiersuchen in den Park?
Im öffentlichen Raum gelten die Personenbegrenzungen der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März. Das heißt, der Aufenthalt ist dort nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Die Staatskanzlei: „Dies bedeutet, dass eine Ostereiersuche mit Personen, die nicht darunter fallen, unzulässig ist.“
Wie werden Polizei und Ordnungsämter am Oster-Wochenende die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen kontrollieren?
Die Polizei wird über die Osterfeiertage landesweit rund 4000 Einsatzkräfte im Dienst haben. Das sind 500 Beamtinnen und Beamte mehr als üblich. Innenminister Roger Lewentz (SPD) kündigte an, die Verstärkung werde eingesetzt, um die Befolgung der in der Corona-Krise geltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften zu kontrollieren. Bisher verhielten sich die Menschen im Land überwiegend verantwortungsbewusst, sagte der Minister: „Wir erwarten das weiterhin und werden bei Verstößen einschreiten.“
Dem Ministerium zufolge wird die Polizei die Lage auch wieder aus ihren Hubschraubern im Auge behalten. Sie soll „touristische Hotspots“, wie zum Beispiel die für Motorräder an Feiertagen gesperrte Straße zwischen Elmstein (Kreis Bad Dürkheim) und Johanniskreuz (Kreis Kaiserslautern), überwachen oder nach Menschenansammlungen vor Wanderhütten Ausschau halten. Die Wasserschutzpolizei wird die Ufer entlang der großen Flüsse beobachten.
Wenn die Kinder hundert und mehr Kilometer vom Wohnort der Eltern leben, dürfen sie dennoch an Ostern anreisen? Was ist, wenn die Kinder in einem Bundesland mit Ausgangsbeschränkung – wie beispielsweise in Bayern oder im Saarland – leben und nach Rheinland-Pfalz wollen?
Es gibt keine Einschränkungen des Verkehrs zwischen den Bundesländern, sagt die Landesregierung. Die Bürger seien jedoch angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Öffentliche Gottesdienste sind untersagt, die Baumärkte dürfen in Rheinland-Pfalz aber beispielsweise öffnen. Wie passt das zusammen?
Die Öffnung der Baumärkte begründet die Landesregierung damit, dass so das Handwerk im Land arbeitsfähig bleiben könne. Die Untersagung von Zusammenkünften von Religions- und Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen, diene der Vermeidung von Menschenansammlungen auf engem und geschlossenem Raum, wo sich das Virus leicht verbreiten könnte. Indes: Die Baumärkte sind nicht nur für Handwerker geöffnet. Sollen etwa Gartenarbeit und Heimhandwerk den Lagerkoller vermeiden und der Gewalt in sozialen Beziehungen vorbeugen? Dazu sagte die Landesregierung nur: „Auch Baumärkte dienen der Grundversorgung der Bevölkerung – beispielsweise für notwendige Reparaturen in Haus und Wohnung.“
Darf mir eine Eisdiele ein Eis verkaufen?
Am vergangenen Wochenende haben die Behörden mehrere Pfälzer Eisdielen zwangsweise dichtgemacht und den Betreibern harte Geldbußen angekündigt. Schließlich gelten für sie noch strengere Regeln als für andere Gastronomen: Den bisherigen Angaben aus Mainz zufolge blieb ihnen allenfalls die Möglichkeit, einen Liefer-Service einzurichten. Allerdings gibt es ein Dokument der Landesregierung, in dem wiederum steht: Eisdielen dürfen auch Mitnehm-Angebote machen.
Auf RHEINPFALZ-Nachfrage hat die Staatskanzlei daher jetzt klargestellt: Eis darf auch vor Ort an Kunden verkauft werden, aber nur, wenn die ihre Portion vorbestellt hatten. So soll vermieden werden, dass sich Schlangen bilden. Allerdings sagt eine Regierungssprecherin: „Diese Art der Abholung ist für das Produkt Eis natürlich wenig geeignet und wird deshalb nicht regelmäßig praktiziert.“ Trotzdem nutzen mehrere Pfälzer Eisdielen diese Möglichkeit.
Dürfen sich zwei Familien zu Fahrradtouren verabreden?
Nein, im öffentlichen Raum gilt die Personenbegrenzungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Das heißt, der Aufenthalt dort – auch zum Fahrradfahren – ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
Darf im Freien gepicknickt werden?
Nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.
Darf man in Rheinland-Pfalz im Wohnmobil unterwegs sein und darin übernachten?
Mit dem Wohnmobil durch Rheinland-Pfalz zu fahren ist nicht verboten. Allerdings ist nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes derzeit der Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen untersagt. Die Regierung: „Eine Übernachtungsmöglichkeit bietet sich insofern nicht.“