Pfalz Maxdorf/Ludwigshafen: Bewährungsstrafe für Werkleiter
Maxdorf/Ludwigshafen (tc). Elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu noch eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro: Dieses Urteil hat gestern das Ludwigshafener Amtsgericht im Verfahren gegen den Werkleiter des Fußgönheimer (Rhein-Pfalz-Kreis) Energieversorgungsunternehmens (EVU) gefällt.
Nach der Vernehmung von acht Zeugen – Kriminalbeamten, Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf und auch der Maxdorfer Verbandsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) – sowie äußerst ausführlichen Erläuterungen des Angeklagten hatte das Gericht keinen Zweifel: Der Mann hat 3500 Euro absichtlich von einem Geschäftskonto auf das einer Bekannten überwiesen. Das Gericht sah somit den Vorwurf der Untreue bestätigt.Getarnt war die Überweisung als Vorauszahlung für die Einspeisung aus einer Fotovoltaikanlage eines existierenden Kunden des Versorgungsunternehmens. Der Kunde hatte zu dem Zeitpunkt jedoch gar keinen Anspruch auf die Summe. Ins Rollen gekommen war die Affäre, als Kriminalbeamte bei der Durchsuchung des Zimmers der „guten Bekannten“ des Angeklagten Auszüge fanden, auf denen die Transaktion zu sehen ist. Getätigt worden ist diese Anfang Januar 2013. Die Frau hat das Geld gleich nach dem Eingang abgehoben. Die Polizisten hatten zudem Telefonate und SMS zwischen ihr und dem Angeklagten ausgewertet. Daraus hatte sich ergeben, dass die Bekannte offenbar ins Drogengeschäft einsteigen wollte. Die 3500 Euro waren wohl als Startkapital vorgesehen. Erleichtert worden war das Handeln des Angeklagten dadurch, dass er seinerzeit nach Zeugenangaben ohne Kontrolle arbeiten konnte. Mehrfach sei gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip, verstoßen worden. Das EVU wird vom Maxdorfer Verbandsgemeinderathaus aus verwaltet. Der Angeklagte hatte behauptet, dass es sich bei der Überweisung um ein Versehen gehandelt habe. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.