Panorama Sieben tolle Tage

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Bald beginnen die tollen Tage, und erstaunlicherweise wurde in Deutschland nie wirklich festgelegt, welche genau dazugehören. Jetzt ist es aber amtlich: Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch – zumindest in Köln. Das hat das Arbeitsgericht der Frohsinnsmetropole ganz nüchtern festgestellt. Nach Angaben des Gerichts geht die Entscheidung auf die Klage einer Kellnerin zurück. Diese hatte am Freitag und am Samstag nach Weiberfasnacht gearbeitet. In ihrem Zeugnis wollte sie vermerkt haben, dass sie auch „in der Karnevalszeit“ gekellnert hatte. Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Ansicht, die beiden Tage gehörten gar nicht zur Karnevalszeit – eine Art Zwischenphase gewissermaßen. Dem widersprach jetzt das Gericht und gab der Klägerin recht. Zwar sei die Karnevalszeit nicht genau definiert, befanden die Richter. Im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum bestehe aber kein Zweifel an der Auslegung des Begriffs. Während mit dem Wort „Karnevalstage“ vielleicht nur Weiberfasnacht, Rosenmontag und Aschermittwoch gemeint sein könnten, beziehe sich „Karnevalszeit“ eindeutig auf die gesamte Zeitspanne von Donnerstag bis Mittwoch. Die Arbeitsbelastung in der Gastronomie sei in dieser Zeit besonders hoch, und deshalb könne eine Tätigkeit in dieser Periode auch mit Fug und Recht im Zeugnis vermerkt werden. Darauf ein dreifach donnerndes „Helau“!

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