Zweibrücken
Tritte gegen den Kopf: Zweibrücker muss nicht hinter Gitter
Seine Bewährungszeit aus einer älteren Verurteilung war noch nicht ganz abgelaufen, da handelte sich ein Zweibrücker mit einer Kneipenschlägerei erneut Ärger mit der Justiz ein: Das Amtsgericht verurteilte ihn am 20. Dezember 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft. Dagegen ging er in Berufung. Am Mittwoch nun erreichte der heute 29-Jährige in zweiter Instanz, dass das Landgericht sein Strafmaß zwar bestätigte, aber zur Bewährung aussetzte. Der Mann muss also nicht ins Gefängnis. Allerdings darf er sich in den nächsten drei Jahren nichts Neues mehr zuschulden kommen lassen. So lange untersteht er der Aufsicht seiner Bewährungshelferin und muss sich regelmäßig bei den Behörden zurückmelden. Außerdem verhängte Richter Benjamin Krehenberger am Mittwoch eine Geldauflage in Höhe von 2400 Euro, von denen der Mann allmonatlich mindestens 200 Euro abzustottern hat. Diese Ausgaben kann er sich aber ersparen, indem er ersatzweise 150 gemeinnützige Arbeitsstunden ableistet. Der Angeklagte und Staatsanwalt Felix Huth erklärten sich mit dem Urteil einverstanden; dieses ist somit rechtskräftig.
Was war passiert? Im April 2023 war der deutsche Staatsbürger im Gasthaus „Hobbit“ in der Lammstraße mit anderen Kneipengästen aneinandergeraten. Wie das Amtsgericht hinterher feststellte, soll er sie unter Alkoholeinfluss provoziert haben. Es kam zum handfesten Streit, in dessen Verlauf er einen Kontrahenten durch Tritte gegen den Kopf verletzt habe. Am Mittwoch schilderte seine Bewährungshelferin im Zeugenstand, dass der Zweibrücker darauf besteht, er habe den Streit nicht angefangen, sondern sich gewehrt. Er selbst habe bei der Auseinandersetzung eine Platzwunde
davongetragen. Richter Krehenberger entnahm den Justizakten, dass der Angeklagte an jenem Abend „etwa zweieinhalb Liter Bier und mehrere Shots“ intus gehabt habe.
Von krimineller Vergangenheit distanziert
Der Richter blickte auch ins Bundeszentralregister, in dem der Angeklagte seit 2013 zehn Einträge gesammelt hat. Unter anderem wegen Diebstählen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruchs und Drogendelikten, was ihm mehrfach Jugendarrest einbrachte. Hinzu kamen Haft wegen schweren Raubes sowie fünf Jahre und drei Monate Jugendstrafe (von denen er zwei Drittel abgesessen habe) wegen besonders schwerer körperlicher Erpressung. Fahren ohne Führerschein nebst Widerstand gegen Vollzugsbeamte brachte ihm 2022 eine Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ein.
Seitdem soll es um den Mann ruhig geworden sein, mit Ausnahme der Schlägerei im April 2023 in der Lammstraße. Richter und Staatsanwalt nahmen mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass der 29-Jährige inzwischen verheiratet ist – im Oktober soll das zweite Kind kommen –, dass er sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb erfolgreich selbstständig gemacht hat und dass er sich von seiner kriminellen Vergangenheit glaubhaft distanziere. Die Bewährungshelferin berichtete, er habe sich freiwillig einem Anti-Gewalt-Trainingskurs unterzogen und diesen aus eigener Tasche bezahlt. Seine allmonatlichen Gesprächstermine beim Suchtberater habe er pünktlich wahrgenommen; die Drogentests hat er bestanden. „Er ist stabil, zuverlässig und kooperativ“, stellte ihm die Bewährungshelferin eine positive Zukunftsprognose aus. Seit 2022 sei er nachweislich drogenfrei. Staatsanwalt Felix Huth riet dem Angeklagten, in Zukunft auch vom Alkohol möglichst ganz die Finger zu lassen.
Zeugen müssen nicht mehr aussagen
Verteidiger Robert Münch stellte fest, sein Mandant gebe die gefährlichen Tritte gegen den Widersacher in der Kneipe zu. Daher, so der Anwalt, seien in der zweiten Gerichtsinstanz keine neuerlichen Aussagen der Zeugen der damaligen Keilerei mehr nötig. Der Staatsanwalt war einverstanden; das Landgericht schickte die vor der Saaltür wartenden Zeugen wieder nach Hause. Münch beschrieb den Angeklagten als einsichtig; seine Emotionen habe er inzwischen im Griff. „Eine neuerliche Haft würde den positiven Weg erschweren, den er in seinem Leben eingeschlagen hat“, gab der Verteidiger zu bedenken.