Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Streit im Frauengefängnis: Landgericht kassiert früheres Urteil

Die Zellentür in der JVA Zweibrücken spielte eine wichtige Rolle.
Die Zellentür in der JVA Zweibrücken spielte eine wichtige Rolle.

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei inhaftierten Frauen der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken (JVA) hat ein juristisches Nachspiel. Davon profitiert die Angeklagte.

Zunächst war die 42-jährige Angeklagte vom Amtsgericht zu zwei Monaten Haft verurteilt worden, weil sie einen weiblichen Mithäftling verletzt haben soll. Das Landgericht sah das anders. Die Angeklagte habe zwar die Zellentür einer Mitgefangenen zugeschlagen. Ob sie mit ihrem Schlagen der Tür auch für Verletzungen ihrer Mitgefangenen am Finger verantwortlich sei, konnte nicht nachgewiesen werden, erklärte der Kammervorsitzende Benjamin Krenberger bei der Urteilsverkündung.

Das Landgericht Zweibrücken sprach die Angeklagte wegen fehlenden Beweisen im Berufungsprozess folglich frei. Das Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken aus dem Vorjahr zu zwei Monaten Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung wird damit aufgehoben. Die ohnehin wegen Totschlags einsitzende Frau muss folglich nicht noch länger ins Gefängnis.

Die Angeklagte schilderte zuvor die Ereignisse in der JVA im August 2023. „Ich war wütend auf meine Mitgefangene“, gab die 42-jährige zu. Ihr vermeintliches Opfer sitze ebenfalls in der JVA. Anfangs habe ihre Mitgefangene sie um Übersetzungshilfen – beiden Frauen stammen aus Rumänien – für den Umgang mit den Justizbeamten gebeten und sich auch sonst sehr an sie angehängt. Das sei der Angeklagten dann zu viel geworden, zumal die Mitgefangene erhebliche Integrationsschwierigkeiten in der JVA gehabt habe.

Angriff oder Racheakt?

Im August 2023 sei die angespannte Lage zwischen ihr und ihrer Landsfrau dann eskaliert. Damals hätten mehrere Frauen im Aufenthaltsraum in gemütlicher Runde gespielt und gelacht. Die Mitinsassin habe sich dabei ausgeschlossen gefühlt und durch Störungen auf sich aufmerksam machen wollen. Das mutmaßliche Opfer habe sich in dieser Absicht mit einem lauten Fön vor ihre Zellentür gestellt und die spielenden Frauen genervt. Die Angeklagte sei daraufhin von den Frauen aufgefordert worden, den Krach zu unterbinden. In Deutschland dürften die Justizbeamten in solchen Situationen nicht einschreiten, beklagte die Angeklagte. In ihrem Heimatland würden dagegen klare Verhältnisse herrschen. Jedenfalls sei die Angeklagte zusammen mit anderen Frauen auf die Störende zugegangen und habe sie angeschnauzt. Daraufhin habe sich die Angegangene in ihre Zelle ans Waschbecken verzogen, woraufhin die Angeklagte die schwere Eisentür zugeschlagen haben.

Die Auseinandersetzung hatte für die Angeklagte ein Nachspiel. Ihre Gegnerin behauptete vor der Polizei, sie habe sich durch die zugeschlagene Tür am Finger verletzt und erstattete Anzeige. Die Angeklagte wies den Vorwurf zurück und behauptete, ihre Landsfrau habe so weit hinten in der Zelle am Waschbecken gestanden, dass sie mit der Tür gar nicht in Berührung gekommen sei. Mit ihrer Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung wolle sich die Mitinsassin lediglich rächen, vermutete die Frau vor Gericht. Schließlich habe sie sich in der JVA von ihr allein gelassen gefühlt.

Keine eindeutigen Beweise

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ergab die Vernehmung einer Justizbeamtin und eines Polizisten kein eindeutiges Bild. Vor der Polizei sagte das vermeintliche Opfer aus, es habe die geschlagene Tür aufhalten wollen und sich dabei den Mittelfinger geprellt. Die Justizbeamtin berichtete, direkt nach dem Geschehen habe sich das Opfer über Schmerzen an der Hand beklagt. Die Strafgefangene habe nach eigenen Angaben ihre Hand in den Türrahmen gesteckt und sich dabei verletzt, sagte die Justizbeamtin aus. Für die Verteidigung waren die Aussagen so widersprüchlich, dass es nach ihrer Ansicht in vorliegenden Fall keinen Nachweis für eine Körperverletzung gibt. Wer eine schwere Zellentür aufhält, müsste ein ganz anderes Verletzungsbild an der Hand aufweisen, argumentierte Verteidigerin Babara Schamma aus Zweibrücken. Dagegen reichte der Staatsanwaltschaft eine leichte Blaufärbung des Fingers, um die Angeklagte für die Tat verantwortlich zu machen. Staatsanwältin Claudia Feß plädierte deshalb nach der Berufungsverhandlung für zwei Monate Haft und stellte sich damit hinter das Urteil des Amtsgerichts. Das mutmaßliche Opfer wurde inzwischen nach Rumänien ausgeflogen und kann nicht mehr so ohne weiteres befragt werden.

Im Ergebnis wurde die Angeklagte vom Landgericht freigesprochen. Die fahrlässige Körperverletzung setze voraus, dass der Täter mit Verletzungen durch sein Handeln rechnen müsse, erklärte Richter Krenberger seinen Freispruch. Wenn einer eine schwere Zellentür zuschlage, müsse er in diesem Fall nicht unbedingt davon ausgehen, dass noch jemand mit der Hand dazwischengehe und sich verletzte, führte der Richter aus. Normalerweise ginge man dann seinen Schritt zurück, um sich zu schützen. Das Bild der Verletzungen an der Hand der Mitinsassin sei zudem kaum aussagekräftig und reiche nicht für eine Verurteilung. Die Staatsanwältin nahm das Urteil des Landgerichtes an.

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