Zweibrücken Strafanzeigen gegen unangemeldete Protestierer
Wie bekannt wurde, stellte die Polizei wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz Strafanzeigen. Von zwei ist die Rede. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken konnte am Dienstag ihren Eingang noch nicht bestätigen.
Beamte hatten vor einer Woche aufgrund deren Verhaltens Personen ausgemacht, die faktisch als Organisatoren eines nicht angemeldeten Aufzugs auftraten. Versammlungen, die auf Bildung einer öffentlichen Meinung Einfluss nehmen wollen, sind grundgesetzlich geschützt, allerdings der Ordnungsbehörde, hier der Stadtverwaltung, zwei Tage zuvor anzuzeigen – und Versammlungsleiter zu benennen. Das war, wie auch bei der Veranstaltung an diesen Montag, nicht der Fall. Die Polizei stellte Personalien fest und erstattete Strafanzeige.
Für den unangemeldeten abendlichen Umzug, der laut Polizei ohne Beanstandungen nach gut einer Stunde endete, war indirekt ein Termin auf einer privaten Facebook-Seite eines Zweibrückers angegeben worden. Anlass des Treffens war ein angeblich verlorener Schlüssel und die Bitte, bei der Suche nach ihm zu helfen. Auf der Internet-Präsenz finden sich auch Termine und Nachrichten zu angemeldeten Demonstrationen gegen die von der Politik diskutierte Corona-Impfpflicht und staatliche Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung.
Die „Abendgeher“ am Montag, Eltern mit Kleinkindern bis zu Senioren mit Rollatoren, zogen ruhig, ohne öffentliche Meinungsbekundungen, mehrere Schleifen vom Herzogplatz durch die Fußgängerzone zum Alexander- und Schlossplatz und durch die Münzstraße zurück.