Zweibrücken Mit 16 Stichen getötet: „Motiv vermutlich Wut und Eifersucht“

Die Tat geschah in einem Haus in der Nähe des Bubenhauser Netto-Marktes.
Die Tat geschah in einem Haus in der Nähe des Bubenhauser Netto-Marktes.

Ende Mai beginnt der Prozess gegen einen Mitte-30-Jährigen, der verdächtigt wird, im Dezember seine Ehefrau ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Details mitgeteilt.

Im Dezember wurde in Bubenhausen die Leiche einer 33-Jährigen gefunden. Ab Ende Mai steht der Ehemann vor Gericht. Die Anklage lautet auf Mord. Das Zweibrücker Landgericht hatte Anfang der Woche mitgeteilt, dass der Angeklagte seine Frau mit 16 Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht und am Hals getötet haben soll.

Am Donnerstag äußerte sich auch die Staatsanwaltschaft: Sie „legt dem Angeschuldigten zur Last, seine Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Das spätere Tatopfer begab sich am Abend des 4. Dezember 2023 in die Kellerräume des gemeinsam bewohnten Anwesens. Der Angeschuldigte folgte seiner Ehefrau, griff sie gemäß seinem Tatplan überraschend von hinten an. Er schlug ihr mit einem Gegenstand derart heftig gegen den Kopf, dass sie wehrlos zu Boden fiel. Sodann versetzte er seiner Ehefrau mit einer unbekannten Tatwaffe mehrere Schnitt- und Stichverletzungen im Gesichts- und Halsbereich. Das Opfer verstarb unmittelbar aufgrund der Schwere der Verletzungen.

Zehn Verhandlungstage angesetzt

Motiv für die Tat war vermutlich Wut und Eifersucht. Der Angeschuldigte hatte Kenntnis von einer Affäre seiner Ehefrau mit einem anderen Mann erlangt.“ Der Tatverdächtige habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt schreibt zum Hintergrund: „Wegen Mordes macht sich unter anderem strafbar, wer einen Menschen heimtückisch oder aus sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist.“ Dass der Ehemann angeklagt wird, muss nicht bedeuten, dass er die Tat begangen hat. Bis das Gericht ein Urteil gefällt hat, gilt er als unschuldig. Der Prozess beginnt am 27. Mai. Bis Mitte Juli sind zehn Verhandlungstage angesetzt.

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