Zweibrücken Kommentar: So kann man mit Mitarbeitern nicht umspringen

Nicht nur an der Volkshochschule muss nach dem Urteil am Arbeits- gericht zerschlagenes Porzellan aufgekehrt werden.
Nicht nur an der Volkshochschule muss nach dem Urteil am Arbeits- gericht zerschlagenes Porzellan aufgekehrt werden.

Zweibrückens Oberbürgermeister und sein Stadtvorstand wollten die Chefin der Zweibrücker Volkshochschule (VHS) loswerden und haben sie vor die Tür gesetzt. Das Arbeitsgericht hat am Donnerstag entschieden: Das geht so nicht, die Kündigung ist unwirksam. Folglich behält Melani Nekic ihren Arbeitsplatz und bleibt Chefin der Volkshochschule.

Das ist eine schmerzhafte und verdiente Watsche für den Stadtvorstand. Es war von Anfang an absehbar, dass die Kündigung nicht zu halten ist. In Deutschland können sich Paare scheiden lassen, wenn die Gefühle verflogen sind und die Chemie nicht mehr stimmt. Wenn aber ein Arbeitgeber sich von einem Mitarbeiter trennen will, dann kann er nicht mit Gefühlen und Atmosphärischem kommen. Da zählen nur Fakten. Die Stadtspitze hätte das wissen müssen, bevor sie Melani Nekic die Papiere schickte. Entweder war die Stadtspitze miserabel beraten oder sie hat das Arbeitsrecht wissentlich in den Wind geschlagen. So oder so: Das Vorgehen war amateurhaft.

Dabei hatte es Warnungen genug gegeben: Die Dozenten der Volkshochschule hatten sich in einem offenen Brief hinter Nekic gestellt und darauf verwiesen, dass die VHS-Chefin sogar vom Krankenbett aus versucht hatte, ihren Laden am Laufen zu halten.

Nun hat die Stadtspitze ein viel größeres Problem als zuvor: Wie sollen die Verletzungen geheilt werden? Wer kehrt die Scherben zusammen? Wer schafft im Rathaus und damit auch in der Volkshochschule ein Arbeitsklima, in dem alle ihre Arbeit angstfrei, engagiert und mit Freude verrichten?

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