Zweibrücken Kaputtes Schloss ist die Ausnahme

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Ingrid Kaiser, findet es bedauerlich, dass der OLG-Parkplatz am Schloss an Wochenenden wiederholt nicht als Parkfläche für die Öffentlichkeit zur Verfügung stand.

In einem Schreiben weist sie darauf hin, dass das Oberlandesgericht mit der Stadt vertraglich vereinbart habe, den Parkplatz an Wochenenden freizugeben. „Dazu muss die Verwaltung nur einige Absperrbalken verschieben“, so Kaiser. Dies sei schon wiederholt nicht oder nicht in vollem Umfang geschehen. Besonders bedauerlich findet sie, dass dies am Wochenende mit dem Weihnachtsmarkt und dem Feuerwehrfest (5./6. Dezember) so gewesen sei und wegen des großen Andrangs dann Parkplatznot geherrscht habe. Kaiser: „Die mittlere Fläche und damit mehr als ein Drittel des OLG-Parkplatzes war versperrt.“ Für die Parkflächen am Schloss sind die Parkhausbetriebe zuständig, die zur Stadtwerke Service GmbH gehören. Deshalb nimmt Stadtwerke-Chef Werner Brennemann zu dem Vorwurf von Ingrid Kaiser Stellung: An jenem Wochenende sei ein Schloss an dem Absperrbalken angebracht gewesen, das sich nicht habe öffnen lassen. „Da kann ich mich nur dafür entschuldigen“, so Brennemann. Dieses Problem sei aber die Ausnahme gewesen. Dass die Öffentlichkeit an Wochenenden den OLG-Parkplatz benutzen darf, geht laut Brennemann auf einen Vertrag mit dem Land zurück, der noch in der Ära von Oberbürgermeister Werner von Blon geschlossen wurde. Von Blon war von 1980 bis 1992 OB. Der OLG-Parkplatz biete 57 Plätze, davon blieben 15 auch an Wochenenden für die Beschäftigten reserviert, erklärt Brennemann. Zu Kaisers Frage, ob der Parkplatz am Schloss auch an den Einkaufstagen Heiligabend und Silvester geöffnet ist, sagt Brennemann: „An Heiligabend ist Parken dort kostenlos, an Silvester kostet es Geld.“ (ts)

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