Zweibrücken FDP will’s beim Gestüt ganz genau wissen

Was geschieht mit dem Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke am Landgestüt? Das fragt Ingrid Kaiser.
Was geschieht mit dem Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke am Landgestüt? Das fragt Ingrid Kaiser.

Die FDP-Stadtratsfraktion stellt Oberbürgermeister Kurt Pirmann in einem Brief, der der RHEINPFALZ vorliegt, detaillierte Fragen zur geplanten Rettung des Landgestüts. Dabei geht es vor allem um die Erhaltung der Zweibrücker Institution.

Gemäß dem Kaufvertrag, der im November 2007 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stiftung Landgestüt Zweibrücken abgeschlossen wurde, muss die Gestütsanlage mindestens 15 Jahre, also bis 2022, erhalten bleiben. Das teilte Ingrid Kaiser, Vorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion, mit. Andernfalls müsse die Stiftung bei Veräußerung eines Teils der Grundstücke oder bei deren Umnutzung an das Land einen Ausgleichbetrag in Höhe des Wertes des betroffenen Teils der Anlage zahlen. „Davon war bisher noch keine Rede“, betont Ingrid Kaiser in dem Brief an Pirmann. Die FDP versichert in dem Schreiben, dass die Fraktion grundsätzlich begrüßt, dass die Stiftung die Suche nach einem Betreiber für das Gestüt öffentlich ausgeschrieben hat. Wie berichtet, hat die Stiftung die Suche nach einem Betreiber inzwischen öffentlich ausgeschrieben. „Trotz der (...) Vertragsbindung und großen Widerstands aus der Öffentlichkeit haben Sie bei der Ausschreibung aber mehr als die Hälfte des ehemaligen VTZ-Sportplatzes ausgenommen“, um einen Kindergarten und durch einen Investor ein mehrgeschossiges Wohngebäude zu errichten, heißt es in dem Brief. Die FDP will wissen, ob und wann Stiftungsrat und -vorstand der Herausnahme der halben Fläche des Sportplatzes aus der Ausschreibung zugestimmt haben. Die Liberalen sind der Auffassung, dass die Rettung des Gestüts nicht möglich ist, wenn der Erlös an das Land weitergereicht werden muss. Und auch wenn die Stiftung den Erlös nicht ans Land weitergeben muss, komme er dennoch nicht der künftigen Betreibergesellschaft zugute, so die FDP. Falls der Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke doch nicht an das Land abgegeben werden muss, will die FDP-Fraktion wissen, was dann genau mit dem Geld passiert. Die Liberalen fürchten, dass, falls der Betreiber insolvent gehen sollte, „die Stiftung ein wertvolles Grundstück (...) abgegeben hätte, der empfangene Erlös aber für öffentliche Zwecke dauerhaft verloren wäre“. Außerdem stelle sich die Frage, wie sich der in der Ausschreibung vorgesehene Pachtbeginn Anfang 2018 mit der Tatsache verträgt, dass das Pachtverhältnis mit der jetzigen Betreibergesellschaft erst 2023 ende. Auf einem Teil der Fläche hinter der Festhalle wolle ein Investor Geschosswohnungen in Holzbauweise errichten – ein Projekt, das zunächst auf dem Gelände der Alten Feuerwache neben dem Helmholtz-Gymnasium geplant war, nicht zuletzt am Widerstand der Schule aber scheiterte. Nun wollen die Liberalen vom OB wissen, ob die zuständigen Gremien dem Verkauf zugestimmt haben, und ob nicht ein solches Vorhaben öffentlich ausgeschrieben werden müsste, „damit unter verschiedenen Bewerbern und Konzepten ausgewählt und ein guter Preis erzielt werden kann“. Zuletzt fragt die FDP, ob der Oberbürgermeister „Bedenken gegen die Bebauung des Sportplatzes unter den Aspekten Hochwasserschutz sowie Denkmalschutz“ habe.

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