Zweibrücken-Land Eine Anstalt wird künftig fürs Wasser zuständig sein

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Die Werke der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, zuständig für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in 17 Ortsgemeinden, werden demnächst eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Wann genau, das hängt noch von Formalien ab, womöglich bereits ab 1. Januar 2024.

Das Thema war für das Gremium kein Neuland. Laut Verbandsbürgermeister Björn Bernhard (CDU) wurde es „ausgiebig thematisiert“, bei Info-Veranstaltungen, aber auch innerhalb der Fraktionen. So herrschte auch große Einigkeit zur Umwandlung der Werke, bisher ein Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde, in eine eigenständige AöR.

Für Volker Schmitt (FDP) war es „das, was wir schon immer wollten“, Achim Scherer (SPD) sah „durch die Umwandlung keine Nachteile“ und Fred Konrad (Grüne) unterstrich die künftig „größere, unternehmerische Freiheit“ der Werke. Aus seiner Sicht könnten künftig auch andere Aufgaben an die Werke übertragen werden, etwa in Sachen Energieversorgung. Bernhard unterstrich, dass für Energiefragen zunächst einmal die 2021 gegründete Energiegesellschaft zuständig sei, allerdings könnten in der neuen Anstalt auch weitere Aufgaben, neben der Wasserver- und Abwasserentsorgung, betreut werden. „Wir sollten Ideen sammeln“, sagte Bernhard, der seiner Werkspitze ein dickes Lob aussprach. Klaus-Martin Weber (CDU) hatte zuvor ebenfalls auf mögliche, künftige Unterabteilungen der Anstalt hingewiesen.

Werkleiter Eckhart Schwarz dankte fürs Lob, unterstrich gleichzeitig aber die Bedeutung der „wegweisenden Entscheidung“, die langfristig sei und damit auch über seine Amtszeit und die seiner Stellvertreterin Christine Sprengard hinausgehe. Grob gesprochen können die Werke, wenn sie eine eigenständige Anstalt sind, schneller reagieren, und sind nicht mehr ganz so stark an die Regelungen und Vorschriften der Verwaltung gebunden. Völlig losgelöst arbeiten die Werke aber auch künftig nicht: Träger der Anstalt ist die Verbandsgemeinde-Verwaltung.

Der Rat votierte einstimmig für die neue Rechtsform der Werke. Ob diese bereits zum Jahresbeginn umgewandelt werden, hänge noch von Detailfragen ab, sagte Bernhard. Womöglich starten die Werke als Anstalt auch erst zum 1. Januar 2025.

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