Zweibrücken Bankrott beim THW-Helferverein? Staatsanwaltschaft entlastet Beschuldigten

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bearbeitet die Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität in der Westpfalz. Vom Vorwurf de
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bearbeitet die Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität in der Westpfalz. Vom Vorwurf des Bankrotts entlastete sie nun den letzten Vorsitzenden des im Zuge der Insolvenz aufgelösten Helfervereins des THW Zweibrücken.

Die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Bankrotts gegen den letzten Vorsitzenden des 2020 aufgelösten Helfervereins des Technischen Hilfswerks (THW) Zweibrücken eingestellt. Das erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, Udo Gehring, auf Anfrage. Der Helferverein hatte mit verschiedenen Aktivitäten, etwa die Unterstützung beim Aufbau der Buden des Zweibrücker Weihnachtsmarkts, Einnahmen erzielt und damit das THW Zweibrücken unterstützt, war dann aber in finanzielle Nöte gelangt. Im Februar 2020 eröffnete das Amtsgericht Zweibrücken ein Insolvenzverfahren. Der Helferverein wurde aufgelöst. Im Nachgang der Insolvenz gab es gerichtliche Auseinandersetzungen um Schadensersatz – und Strafanzeigen aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder. Einige Verfahren stellt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken diesen Sommer schon ein. Ein sich gegen den letzten Vorsitzenden des Helfervereins richtendes Verfahren trat sie zuständigkeitshalber an die Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ab. Ermittelt wurde wegen des Vorwurfs des Bankrotts, des Beiseiteschaffens von Vermögensgegenständen, um sie der Insolvenzmasse vorzuenthalten. Im Zuge ihrer Ermittlungen habe sich der in der Strafanzeige gemachte Vorwurf jedoch nicht bestätigt, der Beschuldigte sei vielmehr entlastet worden, erklärt Behördenleiter Gehring. Die Staatsanwaltschaft habe deshalb das Verfahren eingestellt.

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