Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Aus Homburg vertriebene Milane verhindern neue Windräder

Findet oft den Tod in Windradflügeln: der Rotmilan.
Findet oft den Tod in Windradflügeln: der Rotmilan.

Kontrovers diskutiert, verzichtet der Stadtrat auf die Ausweisung von Konzentrationsflächen zum Bau von Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Vor der Abstimmung am Dienstag im Bau- und Umweltausschuss hatten Experten des saarländischen Landesamtes für Umweltschutz das Verhalten der unter Schutz stehenden Rot- und Schwarzmilane seit dem Bau von vier Anlagen auf der Weißen Trisch erklärt. Fazit: Die Tiere flüchten auf Zweibrücker Gebiet.

Vor fünf Jahren hatte der Stadtrat ein Verfahren eingeleitet, mit dem Ziel, nur bestimmte Gebiete für den Bau von Windkraftanlagen zuzulassen. Sechs Flächen wurden anfänglich geprüft, zuletzt schied der Buch- und Dörrenbachwald bei Mittelbach-Hengstbach wegen des Vorkommens geschützter Arten und seiner – so die Formulierung im Beschluss – „hochwertigen Landschaftsbildausstattung“ aus.

Übrig blieb auf Zweibrücker Gebiet die Weiße Trisch, wo gegenüber auf Homburger Gemarkung der Versorger ENBW seit 2016 einen Windpark mit vier 2,4-Megawatt-Anlagen betreibt. Seit 2012 war die Verträglichkeit der Anlagen mit den um die Wäldchen unterhalb der Weißen Trisch brütenden Rot- und Schwarzmilanen erörtert worden. Die Milane sind besonders geschützte Greifvogelarten mit Eintrag auf der Roten Liste des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Saarland schloss im Frühjahr Jahr eine dreijährige Untersuchung zum Verhalten der Vögel nach Inbetriebnahme des Windparks auf der Weißen Trisch ab. In der unmittelbaren Umgebung der von Zweibrücken erwogenen Zone für neue Windräder waren 2018 vier Brutpaare des Rotmilans, 2019 noch drei, gezählt worden sowie drei des Schwarzmilans. Die Bestände hatten sich gegenüber einer Zählung 2017 leicht erhöht.

Kommen Bauanträge für Windkraftanlagen, muss jeder einzelne Standort geprüft werden

Im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung am Dienstag hatten die saarländischen Experten das Verhalten der geschützten Tiere seit Anfahren der ersten Anlage auf der Weißen Trisch erläutert. Die detaillierte Darstellung wurde von den Ausschussmitgliedern gelobt. Ein Stadtrat kommentierte aber, dass es ihm unerklärlich sei, wieso die Tiere nun offenbar nach Zweibrücken übersiedelten und das dazu führe, dass die Hürden für den Bau von Anlagen auf Zweibrücker Gemarkung erhöhe.

Insbesondere die CDU hatte Probleme damit, nach fünf Jahren der Planung auf eine Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen zu verzichten. Bei der Abstimmung gab es dann auch Nein-Stimmungen und Enthaltungen. Norbert Pohlmann von den Grünen hatte erklärt, dass man leider aus sachlichen und rechtlichen Gründen auf eine Ausweisung verzichten müsse. So sah es auch die SPD, obwohl sich die Fraktion, wie Thorsten Gries es formulierte, sehr gut zwei, drei Anlagen hätte vorstellen können.

Dirk Schneider (Fraktion Bürgernah) hatte dafür plädiert, das Verfahren jetzt nicht zu beenden, sondern noch mindestens zwei Jahre Monitoring zu betreiben, um gesicherter über das Verhalten der geschützten Vögel urteilen zu können. Er sah keinen Zeitdruck für eine Entscheidung, stimmte gegen das Ende einer Aufstellung eines Flächennutzungsplans Windenergie.

In Konsequenz des abgeschlossenen Verfahrens wird sich der Stadtrat, sollten Anträge zum Bau von Anlagen gestellt werden, mit jedem vorgesehenen Standort befassen müssen. Die vorliegenden Untersuchungen zum Schutzinteresse legen die Hürden für mögliche Investoren in Zweibrücken aber hoch.

Die nun auf Zweibrücker Gebiet lebenden Rotmilane – geschützte Greifvögel mit Eintrag auf der Roten Liste – sind der Grund dafür
Die nun auf Zweibrücker Gebiet lebenden Rotmilane – geschützte Greifvögel mit Eintrag auf der Roten Liste – sind der Grund dafür, dass die Stadt weniger Windparks ausweist als geplant.
x