Zweibrücken Abkürzung reizvoll, aber nicht erlaubt

Die Römerstraße auf der Wattweiler Höhe erregt schon länger die Gemüter. Der Feldwirtschaftsweg wird als Zufahrt zum Islandpferdezentrum Buchenwaldhof sowie als Abkürzung ins Bliestal und nach Zweibrücken genutzt. Weil aber bisher keine Beschwerden bei der Polizei Zweibrücken eingingen, kontrolliert diese dort „nur nachrangig“ – im Unterschied zur Polizei Blieskastel.

Biegt man von der Hochwaldstraße, die Wattweiler und Mittelbach-Hengstbach verbindet, am Hinweisschild „Buchenwaldhof“ in die asphaltierte Straße ein, so steht nach einigen Metern am kleinen Parkplatz das Verkehrsschild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, auch bekannt als „Durchfahrt verboten“. Das runde weiße Zeichen mit rotem Rand ohne Zusatzbeschilderung erlaubt die Nutzung des Weges für Handfahrzeuge sowie Kraft- und Fahrräder, wenn sie geschoben werden. Reiter und Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh dürfen den Weg ebenfalls nutzen. Ein Zusatzschild gibt die Römerstraße frei für landwirtschaftlichen Verkehr. Aber nicht jeder Autofahrer auf der Römerstraße ist landwirtschaftlich unterwegs. So wird sie einerseits als Zufahrt zum Buchenwaldhof der Familie Reister, andererseits als Abkürzung ins Bliestal genutzt. Da auf dem Weg oft Wanderer und Spaziergänger mit und ohne Hund unterwegs sind, kommt es öfter zu Reibereien. Dabei ist die Rechtssituation eindeutig: Nur Verkehrsteilnehmer, die gewerblich mit der Landwirtschaft zu tun haben, dürfen die Straße befahren. Besuchern des Pferdezentrums dagegen ist die An- und Abfahrt verboten. Jeder Private muss also mit einem Bußgeld rechnen. Es sei denn, er hat eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Eine solche Erlaubnis braucht auch die Bundeswehr, wenn ihre Fahrzeuge auf der Wattweiler Höhe unterwegs sind. „Als dort oben kräftig gebaut wurde, gab es eine Ausnahmeregelung für die Baufahrzeuge“, sagt Heinz Braun, Pressesprecher der Stadt. Man habe dadurch den Schwerlastverkehr aus Wattweiler heraushalten wollen. Das kleine Hinweisschild an der Hochwaldstraße „Lkw-Zufahrt bis Buchenwaldhof“ zeugt noch von dieser Zeit. So ist es verständlich, dass Baufahrzeuge der Firma Omlor aus Homburg auf der Straße gesichtet wurden. Allerdings sollen sie auch den weiterführenden Weg nach Webenheim genommen haben, insbesondere wenn Bauaushub vom Hengstbacher Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ zur Deponie in Lautzkirchen transportiert wurde. Wie Christoph Kopper von der Omlor-Geschäftsführung auf Anfrage sagte, werde die Abkürzung vom Unternehmen „weder gewünscht noch gebilligt“. Sollten Firmenfahrzeuge, die nicht das Pferdezentrum zum Ziel haben oder von dort kommen, auf den Wegen gesichtet werden, bitte man um Hinweise. Omlor werde dann der Sache nachgehen. Alle nicht gewerblichen Besucher des Islandpferdezentrums müssen den Weg über Wattweiler nehmen. Dort steht am Ende der Straße Am Raulstein ein Verbotsschild mit dem Zeichen „Anlieger frei“. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen alle, die eine Beziehung zu einem Anlieger haben, weiterfahren. Die Art der Nutzung spielt keine Rolle. „Der Weg über den Raulstein ist der offizielle“, sagt der Wattweiler Ortsvorsteher Reinhard Kunze. Und so soll es nach Ansicht des Ortsbeirats auch bleiben. „Wir in Wattweiler freuen uns über die neue Ansiedlung“, betont der Ortschef ausdrücklich. Nur müsse hinsichtlich der Gefährdung von Fußgängern gehandelt werden, zumal rücksichtslose Fahrer unterwegs seien. Die Ortsbeiratsmitglieder schlugen zuletzt in den Sitzungen vor, dass Bürger bei Missachtung der Verkehrsregeln Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese müsse auch die Römerstraße stärker kontrollieren. Wie Jürgen Seel, Pressesprecher der Polizei in Zweibrücken, auf Nachfrage mitteilte, liegen bisher aber keine Beschwerden vor. Kontrolliert werde daher nur nachrangig. Die Stadt Zweibrücken habe nicht vor, an der Beschilderung der Römerstraße etwas zu ändern, sagt Pressesprecher Braun. „Wir haben kein Wunschkonzert“, meint er im zum Anliegen des Ortsbeirats. Wegen des Durchgangsverkehrs werde man sich gegebenenfalls etwas einfallen lassen. Ein Einschreiten des Ordnungsamts, wie vom Ortsbeirat gefordert, sei nicht notwendig. Auf saarländischer Seite wünscht man keine Änderung der aktuellen Beschilderung, also keine Anliegerstraße. Im Stadtrat von Blieskastel fand der Wunsch der Familie Reister, den Weg über Webenheim als Zufahrtsstraße zum Reiterhof für Besucher zu legalisieren, keine Mehrheit. Laut Matthias Krey, Ortsvorsteher von Webenheim, war die Zufahrt zum Islandpferdezentrum auch Thema im Ortsrat. Zwar habe es schon immer Autos mit Hänger gegeben, die unter Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder über den Berg nach Mittelbach fuhren, jedoch beschwerten sich die Webenheimer nun vermehrt über eine höhere Verkehrsfrequenz zur rheinland-pfälzischen Seite hin. Im Rat sei angeregt worden, dass Bürger der Polizei die illegalen Fahrten melden sollen. Dies sei auch geschehen, bestätigt Michael Omlor von der Polizeiinspektion Blieskastel. Daher werde in unregelmäßigen Abständen kontrolliert. Omlor-Baufahrzeuge habe man allerdings nicht gesichtet.

x