Speyer Welpen-Fall: Rechtsweg ist erschöpft

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Der Welpen-Fall ist geklärt, die Tierhändler müssen zahlen. Über drei Jahre hat sich Wolfgang Kühn, Leiter der Rechtsabteilung des Rhein-Pfalz-Kreises, mit einer slowakischen Firma um 22.000 Euro gestritten und sich dafür durch die Verwaltungsgerichts-Instanzen gekämpft. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt eine Beschwerde der Tierexporteure zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg erschöpft.

Einmal schon hat Wolfgang Kühn gedacht, der Fall sei ausgestanden. Das war im Juli 2014. Damals hatte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen: Die Klage der slowakischen Firma gegen einen Kostenbescheid der Kreisverwaltung ist unzulässig. Sie muss 22.000 Euro zahlen. Über zwei Jahre hatte sich Kühn zu diesem Zeitpunkt bereits mit den Tierhändlern und vor allem dem Wörtchen „eigenhändig“ auseinandergesetzt. Wer das verstehen will, muss die Vorgeschichte des Falls kennen, bei dem es um Tierhändler geht, die bislang gar nicht daran dachten, der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises Kosten zu erstatten, weil deren Veterinäre ihre Welpen retteten. Das war im März 2012. Ein Transporter mit jungen Hunden verunglückte auf der A 61 bei Schifferstadt. Die Tierärzte nahmen sich der Tiere an, die außerdem teilweise an einer Krankheit litten. Die Tierhändler schalteten einen Anwalt ein. Einen Wiener, der der Forderung der Kreisverwaltung erst widersprochen, dann Klage vor dem Neustadter Verwaltungsgericht erhoben hatte. Zu spät , meint Kühn. Tatsächlich landete die Klageschrift nach Ablauf der Frist im Briefkasten des Verwaltungsgerichts. Und damit wäre die Sache klar gewesen, hätte der Anwalt nicht behauptet, nach österreichischem Recht pünktlich dran zu sein. Bei näherer Prüfung des Falls hatte sich das Argument zwar nicht halten lassen. Allerdings entdeckte ein findiger Jurist in Neustadt einen vorangegangenen Formfehler: Auf dem Kuvert aus Ludwigshafen mit der Rechtsbehelfsbelehrung hätte nach europäischem Recht „eigenhändig“ stehen müssen. Damit hätte das Dokument allein in die Hände des Anwalts gegeben werden dürfen. Diese Entdeckung hatte weitreichende Folgen. Gibt es nämlich einen Formfehler, beginnt eine Frist nicht zu laufen, kurzum: Die Klage des Wieners konnte gar nicht zu spät kommen und war damit zulässig. So besagt es zumindest ein Urteil aus Neustadt. Doch Kühn ging eine Instanz weiter, um die Koblenzer Juristen in dieser formalen Frage richten zu lassen. Sie sollten entscheiden, ob das Wörtchen „eigenhändig“ entscheidend ist. Das haben sie getan. „Eigenhändig“, so die Meinung der Richter, ist nicht wörtlich zu nehmen, sondern nur von seinem Sinn und Zweck her. Heißt: „Eigenhändig“ ausgehändigt ist das Schreiben auch, wenn es eine Kanzleiangestellte annimmt. Der Kreisrechtsexperte freute sich über den Pragmatismus der Koblenzer, denn im Umkehrschluss bedeutete ihre Sicht der Dinge ja, dass der Wiener Anwalt die Rechtsbehelfsbelehrung aus Ludwigshafen korrekt erhalten hatte, folglich auch wusste, bis wann er eine Klage gegen den Kostenbescheid hätte einreichen müssen. Im Kampf um die 22.000 Euro bedeutete diese Entscheidung: Das Neustadter Urteil war aufgehoben, die Klage des Wieners abgewiesen. Und der Kreis hätte nun das Geld endlich einfordern können. Doch der Wiener Anwalt wollte in der Sache nicht locker lassen. Zwar ließ das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zu, doch darüber beschwerte er sich beim Bundesverwaltungsgericht. Ohne Erfolg, wie Kühn gestern bekannt gab: „Es hat die Beschwerde der Tierhändler zurückgewiesen.“ Die Juristen in Leipzig sind der Argumentation ihrer Koblenzer Kollegen gefolgt. „Damit hat der Fall nun, was die Zahlungspflicht angeht, einen Abschluss gefunden. Ich hoffe, dass es sich bei den Tierhändlern herumspricht, dass der Rhein-Pfalz-Kreis zu diesen Transporten eine klare Linie vertritt“, teilte Kühn mit. Strafrechtlich verfolgt die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Welpen-Fall, um etwa zu untersuchen, ob bei dem Transport gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Die Aufklärung gestaltet sich allerdings schwierig. Die Ermittler sind auf die Hilfe ihrer slowakischen Kollegen angewiesen. Kühn freut sich, dass er die Tierexporteure nun zumindest „über den Geldbeutel“ getroffen hat. (btw)

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