Speyer
Syrische Familie vor Zerreißprobe: Abschiebung ohne behinderten Sohn?
„Wir würden unseren Sohn hier nie alleine lassen“, sagt Hurik Zaza. Viele Flüchtlingsgeschichten in Deutschland haben tragische Komponenten, die des Syrers mit kurdischer Volkszugehörigkeit und seiner Familie gehört zweifellos dazu. Der 61-Jährige wohnt in Speyer mit Frau (57) und drei Kindern (17, 25, 26) im „Stift“ in der Spitalgasse. Die Zazas sind schon vor mehr als einem Jahrzehnt aus ihrer Heimat in die Türkei geflüchtet und 2024 nach Deutschland gekommen. Vor wenigen Tagen haben sie Ablehnungsbriefe erhalten: Demnach sind sie nicht als Flüchtlinge anerkannt worden und erhalten weder Asyl noch einen sogenannten subsidiären Schutzstatus. Sie werden zur Ausreise binnen 30 Tagen aufgefordert, und es droht die Abschiebung. Die Zazas wollen diese nun auf juristischem Weg verhindern.
Soweit so schwierig, aber nicht unüblich. Was den Fall von anderen abhebt, ist das Schicksal von Mohamed, dem 26-jährigen Sohn. Er ist nach einem Badeunfall in der Türkei seit 2017 querschnittsgelähmt auf den Rollstuhl angewiesen. Diagnose: schweres Halswirbeltrauma. Zudem leidet er an einem Nierentumor. Er könne auch wegen seiner Behinderung nicht nach Syrien zurückkehren, argumentiert die Familie.
Der junge Mann ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen, muss mehrmals täglich von mindestens zwei Leuten ins Bett oder in den Rollstuhl gehoben werden. Er braucht regelmäßige Wechsel seines Urinkatheters und der dazugehörigen Beutel, zudem immer wieder frische Windeln und Wundspülungen. Er habe wöchentliche Termine bei der Dialyse.
Familie pflegt
In Speyer war er anfangs im Bereich „Junge Pflege, Wachkoma, Beatmung“ des Seniorenzentrums Storchenparks untergebracht, zog dann aber zur Familie um, weil er mit seinem Leben im Heim „nicht fertiggeworden“ sei, lässt der Vater übersetzen. Mohamed sitzt daneben und nickt. Sein Vater zeigt Videos von Pflegesituationen, die er mit Unterstützung weiterer Familienmitglieder übernehme. Auch bei physiotherapeutischen Übungen leitet er den 26-Jährigen an. Mohamed ist in großen Teilen des Körpers gelähmt, kann auch seine Hände kaum einsetzen, sodass er sogar gefüttert werden muss.
„Er kann nicht alleine leben“, sagt Hurik Zaza. Alleine leben, das wäre nämlich die Folge, wenn die restliche Familie Deutschland verlassen müsste und Mohamed bleiben dürfte, wonach es derzeit aussieht: Nur der erwachsene, aber kranke Sohn hat den Zusatz in einem Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass trotz des abgelehnten Asylantrags ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes vorliege.
„Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist“, heißt es im betreffenden Gesetzestext. In Mohamed Zazas Fall könnte das so gedeutet werden, dass ihm angesichts seiner Situation im Fall einer Heimkehr eine unmenschliche Behandlung drohen würde.
„Würden alles machen“
Beim Gedanken an eine bevorstehende Abschiebung treten Hurik Zaza Tränen in die Augen. „Die Rückkehr in die Heimat bedeutet mein Todesurteil“, erklärt er seine Verzweiflung. Sein Sohn sei nicht transportfähig und könnte im Herkunftsland medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Schon in Deutschland sei das schwer, in Syrien unmöglich. „Wir lassen ihn nicht allein“, sagt der Vater. Ihm bleibe derzeit nur die Hoffnung, dass der Abschiebestopp auf weitere Familienmitglieder ausgeweitet werde. Und: Er selbst und die anderen Kinder würden in Deutschland liebend gerne arbeiten, betont er. Dafür müssten sie anders als bisher aber eine Erlaubnis vom Amt erhalten. „Zum Beispiel Putzen, wir würden alles machen.“