Speyer Staatsanwalt will weitere Zeugen hören

Hat der Angeklagte nun Drogen mit in die Jugendstrafanstalt Schifferstadt gebracht oder nicht? Diese Frage sollte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Speyer geklärt werden. Das Verfahren wurde jedoch vertagt, weil die Staatsanwaltschaft für ihre Meinungsbildung auf die Vorladung weiterer Zeugen bestand.

Am 6. Januar 2012 soll der 20-jährige Angeklagte in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen dort einsitzenden Freund besucht haben. Während des Besuchs soll er diesem eine Tüte mit Marihuana etwa in der Größe eines Tennisballs gegeben haben. Der Angeklagte verweigerte zu dem Tatvorwurf jegliche Aussage. Auch der Empfänger der Drogen, welcher als Zeuge vorgeführt wurde, bestritt, jemals vom Angeklagten Drogen erhalten zu haben. „Nein ich habe keine Drogen bekommen,“ beteuerte er. Die Durchsuchung seiner Zelle nach Betäubungsmitteln war jedoch positiv.

Der Hinweis auf mögliche Drogen war von einem Mitinsassen gekommen. „Der hat das nur gesagt, weil ich dauernd Stress mit ihm hatte. Es passiert fast jeden Tag, dass im Knast Drogen gefunden werden,“ begründete der Freund des Angeklagten die Aussage seines Mithäftlings. Der Hinweisgeber hatte angegeben, dass der Freund des Angeklagten abends ein Tütchen mit Drogen herumgezeigt habe, ohne zu sagen, wer es ihm gegeben hatte. „Er hat nur erwähnt, dass der Angeklagte ihn besucht hat“, verlas Richterin Katharina Schmutterer die Zeugenaussage weiter.

Nachdem sich dieser dann einer Angestellten der Jugendstrafanstalt anvertraut hatte, wurde am 10. Januar 2012 die Zelle durchsucht. Zwar waren beide Zeugen bereits zweimal vernommen worden, jedoch ohne Beisein des Staatsanwalts. Deshalb bestand diese auf die Anhörung der beiden. Der Angeklagte und sein Anwalt reagierten darauf mit Unverständnis.

Das Verfahren wurde auf den 3. April vertagt. (skä)

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