Speyer Schuh führt zum Unfallopfer

Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht hat das Amtsgericht Germersheim jetzt einen 74-Jährigen aus dem Kreis Bad Dürkheim verurteilt. Mit seinem BMW hatte er im Januar 2013 einen 72-Jährigen erfasst, der auf dem Heimweg von Schwegenheim nach Harthausen war. Anschließend flüchtete der Autofahrer.

Das Unfallopfer wurde bei dem Unfall auf die Motorhaube aufgesattelt. Der Mann blieb verletzt im Straßengraben liegen. Der BMW-Fahrer setzte seine Fahrt fort. Jetzt verurteilte das Amtsgericht den Ruheständler zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Euro. Seine Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein eingezogen. Die Sperre für die Fahrerlaubnis wurde auf neun Monate festgesetzt.

Zwei Hauptverhandlungen, insgesamt drei Sitzungstermine, ein gutes Dutzend Zeugen sowie ein Gutachten und ein Gegengutachten waren notwendig, um dem Angeklagten die Schuld nachzuweisen.

Dabei lag der Fall schon in der ersten Hauptverhandlung im Oktober 2013 auf der Hand. Ein abgerissener Außenspiegel konnte dem BMW zugeordnet werden und graue Haare in der Seitenscheibe stammten von dem Rentner aus Harthausen (wir berichteten). Zudem hatte die Versicherung des Angeklagten bereits 30.000 Euro an das Opfer überwiesen. Dennoch bestritt der 74-Jährige aus dem Kreis Bad Dürkheim die Tat.

Die erste Version war seine Schwerhörigkeit, weshalb er den Unfall, der sich auf der Beifahrerseite abspielte, nicht gehört haben wollte. Ein Gutachten ergab das Gegenteil. Die Verteidigung zweifelte die Ergebnisse an und ließ ein Gegengutachten anfertigen. Ein junger Prüfingenieur behauptete darin, es sei nicht bewiesen, dass der Unfall bemerkbar gewesen sein musste. Als Indiz nannte er unter anderem, es falle nicht auf, wenn ein Außenspiegel abreiße.

Dann behauptete der Angeklagte, er sei an diesem Tag überhaupt nicht mit dem Auto gefahren. Die Polizeibeamten, die den Unfall aufgenommen hatten, widersprachen: Der Angeklagte hatte vor Ort gesagt, er habe den BMW gefahren. Mit dem Unfall wollte der 74-Jährige allerdings nichts zu tun haben. Er gab an, er habe Leitplanken gestreift und wolle nachsehen, welcher Schaden entstanden sei. Die Polizei stellte allerdings fest, dass die beschädigten Teile schon länger im Straßengraben gelegen haben mussten. Doch was die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer später als

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