Speyer Räuber muss ins Gefängnis

Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten ist gestern ein 49-jähriger Speyerer vom Landgericht Frankenthal verurteilt worden. Er war an einem bewaffneten Raubüberfall auf die Wirtsleute des Dudenhofener Geflügelzuchtvereins im Februar 2012 beteiligt. Das Gericht sah ihn der schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes als überführt an.

In der Nacht vom 22. auf 23. Februar 2012 hatten zwei maskierte Männer den Wirtsleuten des Dudenhofener Geflügelzuchtvereins beim Verlassen des Lokals im Hof aufgelauert und ohne Vorwarnung geschossen. Teile eines Geschosses, das vom Boden abprallte, trafen die Lebensgefährtin des Gastwirtes ins Gesäß. Eine andere Kugel blieb in einem Klappkorb hängen, den der Gastwirt trug. In dem Korb befanden sich Einnahmen und Erspartes in Höhe von rund 7800 Euro sowie persönliche Gegenstände, unter anderem ein Laptop, eine Kamera und Mobiltelefone. All das nahmen die Täter als Beute mit. Wer der Komplize des Speyerers war, ist nicht geklärt. Unstreitig war der unerlaubte Waffenbesitz des 49-Jährigen. Die bei dem Dudenhofener Überfall benutzte Waffe wurde von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten in Speyer rund ein halbes Jahr nach der Tat sichergestellt, als er im Zuge des Speyerer Mordfalls Thai Orchidé in Verdacht geriet. Die Hülsen zeigten beim Vergleichstest eines Gutachters des Landeskriminalamtes die gleichen Gebrauchsspuren auf wie die, die am Tatort in Dudenhofen gefunden wurden. Die Tatbeteiligung des 49-Jährigen in Dudenhofen sah das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Wolpert durch die Indizienkette ebenfalls als gesichert an. Denn neben der Waffe wurde ein Schlüsselanhänger beim Angeklagten gefunden, der von dem Gastwirt als der aus der Beute identifiziert worden ist. Dass der Angeklagte die Waffe gefunden haben könnte, wie Verteidiger Oliver Brinkmann in seinem Plädoyer ausführte, diesen Gedanken verwarf Wolpert: „Warum wurde dann bei ihm zur Waffe passende Munition gefunden?“, lautete seine Gegenfrage. Ein Mann mit dieser Vorgeschichte hätte nach Ansicht des Richters zudem ganz die Hände von Schusswaffen lassen sollen. Der Speyerer ist wegen diverser Delikte vorbestraft. Einzeln gesehen seien die Indizien widerlegbar, die Kombination aber nicht, sagte Wolpert. Das wäre der Zufälle zu viel. „Es gibt keine vernünftigen Zweifel an einer Mittäterschaft“, war das Fazit des Richters. Einzig, ob der Angeklagte in der Tatnacht geschossen habe, könne nicht geklärt werden, da die Täter maskiert waren. Bei der Strafzumessung erschwerend hinzu kamen die einschlägigen Vorstrafen, dass der 49-Jährige zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand, die erlittene Schusswunde der Lebensgefährtin des Gastwirtes und die psychischen Folgen der Opfer. Die Strafe entsprach der Forderung von Staatsanwalt Lutz Pittner. Auch er sah die Indizienkette als geschlossen an. Pittner legte dar, dass es nur glücklichen Umständen zu verdanken sei, dass es nicht zu einer Mordanklage gekommen sei. „Die Täter haben mit Tötungsvorsatz gehandelt.“ Nebenklage-Vertreterin Gabriele Haas verdeutlichte die Folgen für die Opfer: „Sie werden an dieser Tat ein Leben lang zu knabbern haben.“ Auch wenn sie heute wieder ein Lokal in Speyer führten, ihr einstiges Sicherheitsempfinden könnten sie nicht mehr erlangen. Unerlaubter Waffenbesitz ja, aber der Tatvorwurf, der sei nicht zu halten, meinte dagegen der Verteidiger. Da sein Mandant ein erfahrener Straftäter sei, hätte er die Waffe nach der Tat niemals so lange in seinem Besitz gehalten. Die Rostspuren an der Waffe zeigten, dass sie längere Zeit im Freien gelegen haben könne, was auch das Gericht für möglich hielt. Sein Mandant könne die Waffe also gefunden haben, nachdem die Täter diese weggeworfen hätten. Der Schlüsselanhänger sei zudem keinesfalls zweifelsfrei identifiziert worden. „Vielleicht hat mein Mandant ihn geschenkt bekommen oder ihn gekauft.“ Den unerlaubten Waffenbesitz habe der Speyerer mit der U-Haft verbüßt, für die Dudenhofener Tat aber sei er freizusprechen, meinte Brinkmann. Der Angeklagte äußerte sich bis zuletzt nicht zur Sache. (nt)

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