Speyer Jugendliche droht mit Schlägen

Weil sie Geld von einem anderen Jugendlichen erpresst und diesen bedroht haben soll, war eine mittlerweile 19-Jährige aus der Verbandsgemeinde Rheinauen vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Speyer angeklagt. Es ging allerdings glimpflich für sie aus.
Zweimal soll sich die junge Frau im März 2017 in Waldsee der räuberischen Erpressung schuldig gemacht haben, wobei es einmal beim Versuch blieb, wie das Gericht mitteilte. Das Verfahren war nicht öffentlich, da die Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch Jugendliche war. Wegen der letztlich nicht bis ins Detail aufzuklärenden Sachlage erging kein Urteil, sondern das Verfahren wurde vorläufig eingestellt – verbunden mit der Auflage, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wenn sie die Stunden abgeleistet hat, wird die Sache endgültig eingestellt. 50 Euro erpresste sie im März 2017 von einem anderen Jugendlichen, dem sie drohte, ihn und seine Brüder zusammenzuschlagen und in seine Wohnung einzubrechen, um sich das Geld zu holen. Bald darauf soll sie ihm bei einem erneuten Treffen eine Pistole vorgehalten und so weitere 100 Euro verlangt haben. Die bekam sie jedoch nicht, denn der Bedrohte hatte gar kein Geld dabei. Als Zeugen wurden der junge Geschädigte vernommen, seine Mutter und die Mutter der Angeklagten. Obwohl alle aussagten, wurde die Angelegenheit letztendlich nicht eindeutig aufgeklärt. Insbesondere blieb unklar, ob die Angeklagte im zweiten Fall wirklich eine Pistole dabei hatte. Dass sich beide Jugendlichen kannten und im Vorfeld finanzielle Transaktionen gelaufen waren, stand fest. Auch Schulden wegen Drogenverkäufen standen wohl im Hintergrund. In jedem Fall hatte die Angeklagte Geld nicht bekommen, auf das sie nach ihrer Ansicht ein Recht hatte, und das sie sich nun gewaltsam holen wollte. So stand am Ende zwar fest, dass sie strafrechtlich schuldig geworden war, aber das Ausmaß der „schädlichen Neigungen“ nach dem Jugendstrafrecht blieb nicht genügend bestimmbar.